Rechtsprechung
   RG, 26.11.1909 - Rep. VII. 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1909,191
RG, 26.11.1909 - Rep. VII. 46/09 (https://dejure.org/1909,191)
RG, Entscheidung vom 26.11.1909 - Rep. VII. 46/09 (https://dejure.org/1909,191)
RG, Entscheidung vom 26. November 1909 - Rep. VII. 46/09 (https://dejure.org/1909,191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1909,191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Versicherer bei der Feuerversicherung, wenn der Anspruch auf die Versicherungssumme abgetreten ist, dem neuen Gläubiger gegenüber geltend machen, daß der Anspruch durch das Verhalten des Versicherungsnehmers nach der Abtretung verwirkt sei?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feuerversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 72, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.09.2018 - XI ZR 125/17

    Übertragung des Rechts auf Widerruf der auf Abschluss eines

    Umstände im Verhältnis des Verpflichteten zum Zedenten können im Rahmen des Umstandsmoments nach § 404 BGB ohne Rücksicht darauf Beachtung finden, ob sie vor oder nach der Abtretung eingetreten sind (RGZ 72, 213, 215; Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 242 Rn. 93).
  • BGH, 17.03.1975 - VIII ZR 245/73

    veräußerter Baukran - §§ 986, 407, 404, 273 BGB

    Danach können die Beklagten als Schuldner des Herausgabeanspruchs der Klägerin die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit des Eigentumsübergangs auf die Klägerin gegen die Firma S. begründet, d.h. dem Rechtsgrunde nach gegeben waren (vgl. hierzu Urt. vom 26. Juni 1957 - V ZR 148/55 = BGHZ 25, 27/29; RGZ 124, 111/114; 72, 213/215).
  • BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84

    Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von

    Darauf, ob die den Einwand begründenden Tatsachen vor oder nach der Abtretung eingetreten sind, kommt es nicht an, falls nur die Einwirkung der erst nachträglich eingetretenen Umstände auf das Schuldverhältnis in dessen Inhalt ihren Grund findet (RGZ 72, 213, 215; 124, 111, 113 ff; BGHZ 25, 27, 29 [BGH 26.06.1957 - V ZR 148/55]; BGHZ 54, 269, 271 [BGH 22.09.1970 - VI ZR 28/69]; Palandt/Heinrichs BGB 43. Aufl. § 404 Anm. 2 b; Staudinger/Kaduk 10./11. Aufl. § 404 BGB Anm. 42, 43; Roth in MünchKomm § 404 BGB Anm. 12; Weber in RGRK-BGB 12. Aufl. § 404 Anm. 11; Erman/Westermann 7. Aufl. § 404 BGB Rdnr. 4).
  • BGH, 28.11.1955 - II ZR 153/54

    Aufrechnung gegen abgetretene Forderung

    Dabei handelt es sich jedoch stets um solche, die unmittelbar gegen den abgetretenen Anspruch gerichtet waren und nicht nur mit ihm in dem nach § 273 BGB erforderlichen rechtlichen Zusammenhang stehen, wie z.B. die nachträgliche Verwirkung der Rechte aus einem Versicherungsverhältnis (RGZ 72, 213) oder den Rücktritt von dem der abgetretenen Forderung zugrunde liegenden Vertrage wegen nachträglichen Verzuges (RG Warn Erg 1911 Nr. 16 Gruch 55, 639 ff).
  • BGH, 19.11.1957 - V ZR 49/56

    Rechtsmittel

    Die sich hieraus ergebende Einwendung der Beklagten ist nämlich durch § 404 BGB nicht ausgeschlossen (RGRK a.a.O. § 404 Anm. 2; RGZ 72, 213, 215).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht