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   RG, 27.10.1909 - Rep. I. 615/08   

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https://dejure.org/1909,54
RG, 27.10.1909 - Rep. I. 615/08 (https://dejure.org/1909,54)
RG, Entscheidung vom 27.10.1909 - Rep. I. 615/08 (https://dejure.org/1909,54)
RG, Entscheidung vom 27. Oktober 1909 - Rep. I. 615/08 (https://dejure.org/1909,54)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine Milchverwertungsgenossenschaft die statutarische Milchlieferung zu genossenschaftlicher Verwertung von ihren Genossen noch im Stadium der Liquidation verlangen? insbesondere von Genossen, die bereits ausgeschieden waren, nach § 75 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genossenschaften. Milchlieferung im Liquidationsstadium.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 72, 236
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96

    Immissionsschutzrechtl. Genehmigung; erforderl. Abstand zwischen Stallanlage

    Ihnen ist somit jedes Geschäft gestattet, das der Abwicklung, Verwaltung und Sicherstellung des Gesellschaftsvermögens dient unter Beachtung der Gläubigerbefriedigung und des Interesses der Gesellschafter, eine möglichst hohe Liquidationsquote zu erhalten (vgl. nur RGZ 44, 80; 72, 236; 146, 376; Hohner in: Hachenburg, a.a.O., § 70 Rdnr. 4 ff, insbesondere 22; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 13. Aufl., § 70 Rdnr. 4).
  • VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1676

    Staatsmonopol bei Sportwetten; Verfassungsmäßigkeit; Vereinbarkeit mit

    Ihnen ist somit jedes Geschäft gestattet, das der Abwicklung, Verwaltung und Sicherstellung des Gesellschaftsvermögens dient unter Beachtung der Gläubigerbefriedigung und des Interesses der Gesellschafter, eine möglichst hohe Liquidationsquote zu erhalten (vgl. nur RGZ 44, 80; 72, 236; 146, 376; Hohner in: Hachenburg, a.a.O., § 70 Rdnr. 4 ff, insbesondere 22; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 13. Aufl., § 70 Rdnr. 4).
  • VG München, 07.07.2008 - M 16 K 08.1040

    Gerichtsbescheid

    Ihnen ist somit jedes Geschäft gestattet, das der Abwicklung, Verwaltung und Sicherstellung des Gesellschaftsvermögens dient unter Beachtung der Gläubigerbefriedigung und des Interesses der Gesellschafter, eine möglichst hohe Liquidationsquote zu erhalten (vgl. nur RGZ 44, 80; 72, 236; 146, 376; Hohner in: Hachenburg, a.a.O., § 70 Rdnr. 4 ff, insbesondere 22; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 13. Aufl., § 70 Rdnr. 4).
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