Rechtsprechung
RG, 19.04.1910 - Rep. II. 400/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1910,68) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Bezwecken die Vorschriften über die Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrats einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung "den Schutz eines Anderen" im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ges. m. beschr. Haftung.; Haftbarkeit der Aufsichtsratsmitglieder.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 73, 392
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.09.2010 - II ZR 78/09
DOBERLUG
Er hat demgemäß grundsätzlich nur für solche Schäden i.S. der §§ 249 ff. BGB einzustehen, die bei der Gesellschaft - und nicht bei gesellschaftsfremden Dritten - entstanden sind (RGZ 73, 392, 393).