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RG, 05.07.1910 - Rep. III. 400/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Welchem örtlichen Rechte ist der Anspruch aus einer ungerechtfertigten Bereicherung nach gemeinem Rechte unterworfen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bereicherungsanspruch; Örtliches Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 74, 171
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.07.1957 - VII ZR 226/56
Enteignung und Überleitungsvertrag
Das Reichsgericht hat (RGZ 74, 171 [174/175]) die Regel aufgestellt, dass in entsprechender Anwendung der damals für vertragliche Ansprüche angewendeten Grundsätze das Recht des Erfüllungsortes massgebend sei. - BGH, 15.04.1959 - V ZR 5/58
Rechtsmittel
Soweit ein Bereicherungsanspruch in Betracht kommt, richtet er sich zwar gegen einen damals und heute im Inland wohnhaften Deutschen, so daß dafür nach allen hier denkbaren internationalprivatrechtlichen Anknüpfungspunkten - Wohnsitz, Erfüllungsort (§ 269 BGB), Heimatstadt - im allgemeinen deutsches Recht (§§ 812 ff BGB) anzuwenden ist (vgl. RGZ 74, 171; LZ 1932, 1142).