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   RG, 12.10.1910 - Rep. III. 60/10   

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RG, 12.10.1910 - Rep. III. 60/10 (https://dejure.org/1910,27)
RG, Entscheidung vom 12.10.1910 - Rep. III. 60/10 (https://dejure.org/1910,27)
RG, Entscheidung vom 12. Oktober 1910 - Rep. III. 60/10 (https://dejure.org/1910,27)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Vorschrift des § 174 BGB. auf den Fall eines vom Vormunde (Pfleger) vorgenommenen einseitigen Rechtsgeschäfts entsprechend anwendbar?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 74, 263
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 184/09

    Beschwer einer Bank durch ein Urteil auf Feststellung der fehlenden Verpflichtung

    a) Beruht die Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern - wie hier - auf gesetzlicher Grundlage, so scheidet eine Zurückweisung der Vollmacht nach § 174 BGB aus; die mit der Inanspruchnahme gesetzlicher Vertretung verbundene Unsicherheit, ob die Vertretungsmacht wirksam besteht, wird dem Empfänger der Erklärung zugemutet (siehe BGH, Urteil vom 9. November 2001 - LwZR 4/01, WM 2001, 2442, 2443; für Vormundschaft und Pflegschaft bereits RGZ 74, 263, 265 ff.; MünchKommZPO/Schmidt-Recla, 3. Aufl., § 290 FamFG Rn. 1; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 174 Rn. 4; Staudinger/Schilken, BGB (2009), § 174 Rn. 6, jeweils m.w.N.).

    b) Zudem könnte sich die Beklagte selbst im Falle einer Vorlage des Betreuerausweises nicht nach § 172 BGB auf eine mit der Bestellungsurkunde verknüpfte Rechtsscheinwirkung berufen, da diese einer rechtsgeschäftlichen Vollmachtsurkunde nicht gleichsteht (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1059, 1060; RGZ 74, 263, 265 ff.; MünchKommBGB/Schramm, 5. Aufl., § 172 Rn. 3; MünchKommZPO/Schmidt-Recla, 3. Aufl., § 290 FamFG Rn. 1; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 172 Rn. 2; Staudinger/Schilken, BGB (2009), § 172 Rn. 1).

  • BGH, 09.11.2001 - LwZR 4/01

    Nachweis der Vertretung einer BGB -Gesellschaft

    Beruht die Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage, scheidet eine Zurückweisung aus (RGZ 74, 263, 265; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 470; MünchKomm-BGB/Schramm, 4. Aufl., § 174 Rdn. 10; Soergel/Leptien, BGB, 13. Aufl., § 174 Rdn. 8; Staudinger/Schilken, BGB [1995], § 174 Rdn. 6).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

    aa) Beruht die Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage, scheidet eine Zurückweisung aus (BGH 9. November 2001 - LwZR 4/01 - AuR 2003, 115; RGZ 74, 263, 265; OLG Düsseldorf 6. Dezember 1991 - 22 U 114/91 - NJW-RR 1993, 470; MünchKomm BGB/ Schramm 4. Aufl. § 174 Rn. 10; Soergel/Leptien BGB 13. Aufl. § 174 Rn. 8; Staudinger/Schilken BGB 2004 § 174 Rn. 6).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung -

    Vormund nicht analog anzuwenden ist (vgl. Staudinger/ Dilcher, BGB, 12. Aufl., Rz 6 zu § 174 und Münchner Kommentar-Thiele, RdNr. 8 zu § 174 BGB, alle im Anschluß an das Urteil des RG vom 12.10.1910, RGZ 74, 263).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89

    Kündigungsbefugnis eines Vereinsvertreters

    Wie das Reichsgericht (RGZ 74, 263, 265) für den Fall des Vormunds ebenfalls entschieden hat, kommt eine entsprechende Anwendung des § 174 BGB nicht in Betracht, falls der Vormund bei einem einseitigen Rechtsgeschäft seine Bestallungsurkunde nicht vorlegt.
  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines

    Der Zweck der Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB, zur Sicherheit des Rechtsverkehrs durch das Zurückweisungsrecht mit Rücksicht auf die Grundvorschrift der §§ 172, 180 BGB beizutragen (vgl. dazu auch RGZ 74, 263, 267 sowie Soergel/Schultze-von Lasaulx, aa0, § 174 Rz 1) bedingt es in beiden Fällen, daß der Vertretene eine neue Kündigung aussprechen muß, wenn sein Bevollmächtigter bei der ersten Kündigung das Bestehen der Vollmacht nicht nachgewiesen und der andere deshalb die Kündigung unverzüglich zurückgewiesen hat.
  • OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10

    Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers

    Beruht die Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage, scheidet eine Zurückweisung gleichfalls aus (RGZ 74, 263, 265; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 470).
  • LAG Hessen, 21.10.1988 - 3 Sa 1386/86

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Rüge der fehlenden Vollmachtvorlage;

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