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   RG, 10.01.1911 - Rep. III. 627/09   

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https://dejure.org/1911,203
RG, 10.01.1911 - Rep. III. 627/09 (https://dejure.org/1911,203)
RG, Entscheidung vom 10.01.1911 - Rep. III. 627/09 (https://dejure.org/1911,203)
RG, Entscheidung vom 10. Januar 1911 - Rep. III. 627/09 (https://dejure.org/1911,203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Findet § 558 BGB. nur auf Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der im Besitze des Mieters stehenden Sachen Anwendung? oder auch auf Ersatzansprüche wegen der Schäden, die an nicht zu den Mieträumen gehörigen Teilen des Miethauses durch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 75, 116
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen

    Denn die Norm gilt auch für den Fall, dass der Mieter eines Hausgrundstücks sowohl die von ihm gemieteten Grundstücks- und Gebäudeteile, als auch solche beschädigt, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind (BGH BGHZ 61, 227, 229 f.; 98, 59, 64; Urteile vom 23. Januar 1991 - IV ZR 284/89 - VersR 1991, 462, 463; vom 6. November 1991 - XII ZR 216/90 - NJW 1992, 687; vom 10. Mai 2000 - XII ZR 149/98 - NJW 2000, 3203, 3205; vom 28. Juli 2004 - XII ZR 153/03 - aaO; RGZ 75, 116; Bub/Treier/Gramlich, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., VI Rn. 12; MünchKommBGB/Schilling, aaO Rn. 8; Staudinger/Emmerich, aaO Rn. 11).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Verletzt der Mieter diese Vertragspflicht schuldhaft, wobei er sich das Verschulden von Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen muß (§ 278 BGB), macht er sich dem Vermieter gegenüber aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung schadenersatzpflichtig (vgl. RGZ 75, 116; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1963 - VIII ZR 193/63 - NJW 1964, 545; Soergel/Wiedemann, BGB 12. Aufl., vor § 275 Rdn. 582; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 1989 - VIII ZR 46/89 - NJW 1990, 453, 454).
  • BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 175/72

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Beschädigt der Mieter eines Hausgrundstücks unter Verletzung seiner vertraglichen Obhutspflicht sowohl die von ihm gemieteten Grundstücks- und Gebäudeteile, als auch solche, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind, so verjähren sämtliche hieraus entstehenden Ersatzansprüche des Vermieters einheitlich innerhalb 6 Monaten, und zwar auch dann, wenn die Schäden an den nicht vermieteten Gegenständen überwiegen (Ergänzung zu RGZ 75, 116).

    Das stehe, so meint das Berufungsgericht im Anschluss an die Entscheidung RGZ 75, 116, der Anwendung des § 558 BGB auf Ersatzansprüche wegen aller Explosionsschäden nicht entgegen.

    auch eine unterschiedliche Behandlung der Verjährungsfrage je nach dem, ob der angerichtete Schaden an der Mietsache überwiegt (so in der Entscheidung RGZ 75, 116), oder an den nicht vermieteten Grundstücksteilen.

  • BGH, 28.04.1953 - I ZR 47/52

    Verjährung mehrerer miteinander konkurierender Ansprüche

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  • BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52

    Rechtsmittel

    Im übrigen würde besonders zu prüfen sein, ob sie die Anschlußrevision hier mit Erfolg auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts beziehen könnte, dass die unter § 558 BGB fallenden Ansprüche auch dann der kurzen Verjährung unterliegen, wenn sie nicht dem Miet- oder Pachtvertrag entwachsen sind, sondern unmittelbar auf Gesetz oder auf einem anderen Tatbestand, wie z.B. auf dem einer unerlaubten Handlung beruhen (vgl. RGZ 62, 329; 66, 363; 75, 116; 87, 281; 95, 302; 142, 258).

    Dieses hat die ausdehnende Anwendung der kurzen Verjährung des § 558 BGB zunächst für die Ansprüche des Vermieters ausgesprochen und sich dabei mit auf die allgemeine Fassung des Gesetzes gerade hinsichtlich dieser Ansprüche gestützt (vgl. RGZ 62, 329; 66, 363; 75, 116).

  • BGH, 18.12.1963 - VIII ZR 193/62
    In der von ihm gegebenen Begründung ist ausdrücklich vermerkt, dass die Vorschrift für alle Ersatzansprüche wegen der durch vertragswidriges Verhalten des Mieters entstandenen Veränderungen und Verschlechterungen gelten müsse, also auch für die auf das Eigentum oder auf eine unerlaubte Handlung gegründeten Ansprüche dieser Art. Entsprechend der in den Protokollen zum Ausdruck gekommenen, vom Gesetzgeber mit der Einführung dieser Bestimmung bezweckten Absicht wird in Schrifttum und Rechtsprechung ganz überwiegend die Ansicht vertreten, dass die Verjährungsvorschrift des § 558 BGB weit ausgelegt werden müsse ( BGB RGRK, 11. Aufl., § 558 Rdn. 3 und 5; Soergel/Siebert, BGB , 9. Aufl., § 558 Rdn. 3 und 4; Erman, BGB , 3. Aufl., § 558 Rdn. 1; Oertmann, BGB , 5. Aufl., § 558 Rdn. 1 a; Roquette, Mietrecht, 5. Aufl., S. 335; Urt. des erkennenden Senats vom 28. Mai 1957 - VIII ZR 205/56 -, LM BGB § 558 Nr. 1; RGZ 62, 329; 66, 363; 75, 116; 142, 258, 262; LG Frankfurt/M., WuM 1960, 185).

    Wie in RGZ 75, 116, 119 zutreffend bemerkt ist, erfordern Sinn und Zweck der Vorschrift des § 558 BGB ihre Anwendung auf alle Ersatzansprüche des Vermieters wegen des ganzen Schadens.

  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 79/92

    Objektbezogenheit des Schadensersatzanspruchs des Vermieters

    Das Reichsgericht hat die Vorschrift ausdehnend angewendet in einem Fall, in dem ein vom Mieter verschuldeter Brand sowohl die Mieträume als auch nicht vermietete andere Teile des Hausgrundstücks beschädigt hatte (RGZ 75, 116).
  • OLG Dresden, 17.04.2007 - 5 U 8/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters gegen den Mieter wegen

    Allerdings greift § 548 Abs. 1 BGB auch dann ein, wenn sowohl die Mietsache als auch nicht vermietete andere Teile eines Hausgrundstückes beschädigt werden (RGZ 75, 116; BGHZ 61, 227).
  • BGH, 21.05.1968 - VI ZR 131/67

    Verjährung von Ansprüchen des Kraftfahrzeughändlers wegen der Beschädigung eines

    So bejaht man eine Anwendung des § § 558 BGB auch dann, wenn solche Teile der Mietsache in Betracht kommen, an denen dem Mieter nur ein Mitbenutzungsrechts zusteht (Treppen, Flure usw.; RG, Urt . v. 10.01.1911 - III 627/09 , RGZ 75, 116, Palandt/ Gramm, BGB, 27. Aufl ., § 558 Anm. 1 a).
  • BGH, 18.02.1964 - VI ZR 260/62

    Verjährung von bei einer Probefahrt entstandenen Schadensersatzansprüchen

    Das gilt namentlich hinsichtlich der 6-monatigen Verjährungsfrist der §§ 558, 581 Abs. 2, 606 BGB für die Schadensersatzansprüche des Vermieters oder Verpächters und Verleihers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten, verpachteten bzw. verliehenen Sache (RGZ 66, 363, 364; 75, 116, 117; 142, 258, 262; RG, JW 1906, 137; BGB LM Nr. 1 zu § 558 BGB ; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1963 - VIII ZR 193/62).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 115/82

    Anwendung des Regreßverzichtsabkommens der Feuerversicherer auf Ansprüche gegen

  • BGH, 11.11.1964 - VIII ZR 149/63
  • OLG Düsseldorf, 18.02.1988 - 10 U 166/87

    Mietrechtliche Verjährung; Schadensersatzansprüche; Vertragswidriges Verhalten;

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