Rechtsprechung
RG, 11.11.1910 - Rep. VII. 595/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann die Fälligkeit der Enteignungsentschädigung und der Beginn ihrer Verzinsung, ganz oder teilweise, auf einen der Enteignung folgenden Zeitpunkt verlegt werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Enteignungsentschädigung; Verzinsung; Fälligkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 75, 16
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10
Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass …
aa) Das Reichsgericht hat die prozessuale Unzulässigkeit eines Teilurteils ebenso wie die eines Grundurteils (§ 304 ZPO) in gefestigter Rechtsprechung nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin für beachtlich gehalten (RGZ 75, 16, 19; 85, 214, 217; 152, 292, 297) und dies damit begründet, dass es sich hierbei lediglich um eine Verletzung einer Verfahrensvorschrift handele. - BGH, 11.11.1953 - II ZR 242/52
Grundurteil bei Aufrechnung
In eine Prüfung der Frage, ob die Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs prozessual überhaupt zulässig war, kann das Revisionsgericht grundsätzlich nur eintreten, wenn eine entsprechende Revisionsrüge erhoben ist (§ 559 ZPO; vgl RGZ 75, 16 [19]; BGH Urt des VI. Zivilsenats vom 24.6.1953 in VI ZR 319/52 S 11). - BFH, 26.02.1970 - IV B 93/69
Verfahrensmangel - Verfahrensrechtliche Bestimmungen - Irrtum in der Auslegung - …
So liegen z. B. Verfahrensmängel vor, wenn die Fragen, ob der Erlaß eines Grundurteils (RGZ 75, 16 [19]) oder eines Teilurteils (RGZ 85, 217) zulässig war oder ob ein Prozeßurteil oder ein Sachurteil ergehen mußte (RGZ 145, 46), falsch beurteilt sind, weil diese Fragen das einzuschlagende Verfahren betreffen.
- BGH, 24.06.1953 - VI ZR 319/52
Rechtsmittel
Auch insoweit könnte die Berücksichtigung eines verfahrensrechtlichen Verstosses ohne Revisionsrüge nicht erfolgen (RGZ 75, 16 [19]). - BGH, 29.06.1953 - VI ZR 235/52 Die in der mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht von der Beklagten vorgetragenen Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Zwischenurteils gemäss § 304 ZPO sind schon deswegen unbeachtlich, weil sie nicht nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO in der Revisionsbegründungsschrift geltend gemacht worden sind (RGZ 75, 16 [19]; RG JW 1935, 518).
- BGH, 27.03.1957 - IV ZR 5/57
Rechtsmittel
In eine Prüfung dieser Frage kann daher gemäß § 559 ZPO nicht eingetreten werden (RGZ 75, 16 [19]; 85, 214 [217]; RG in JW 1935, 518 Nr. 10).