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   RG, 25.01.1911 - Rep. I. 238/10   

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https://dejure.org/1911,298
RG, 25.01.1911 - Rep. I. 238/10 (https://dejure.org/1911,298)
RG, Entscheidung vom 25.01.1911 - Rep. I. 238/10 (https://dejure.org/1911,298)
RG, Entscheidung vom 25. Januar 1911 - Rep. I. 238/10 (https://dejure.org/1911,298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann mit der Zwangsvollstreckungs-Gegenklage nach § 767 ZPO. die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem auf Grund des Urteils erlassenen Kostenfeststellungs-Beschlusse geltend gemacht werden? 2. Kann der Schuldner seine Haftung aus einem Wechsel, den er auf Grund ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckungs-Gegenklage; Rücktritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 75, 199
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Solche Einwände sind mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen (RGZ 75, 199, 201; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 104 Rdn. 14).
  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Dementsprechend hatte bereits das Reichsgericht keinen Zweifel daran gelassen, daß das Leistungsverweigerungsrecht aus §§ 348, 322 BGB auch gegenüber dem Anspruch auf Rückgabe eines Wechsels bestehe (RGZ 75, 199, 202).
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2015 - 4 U 42/14

    Vollstreckungsgegenklage gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Ausschluss eines

    Insbesondere ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage nicht die negative Prozessvoraussetzung der entgegenstehenden Rechtskraft gemäß § 322 Abs. 1 ZPO entgegensteht, weil der Streitgegenstand der hier erhobenen Vollstreckungsgegenklage und derjenige des vorangegangenen Kostenfestsetzungsverfahrens nicht identisch sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.10.2013 - XI ZR 42/12, bei Juris Rn. 13; RG, Urteil vom 25.1.1911 - I 238/10, RGZ 75, 199, 200 f.).
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 220/94

    Wirkung eines einer Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Urteils im Hinblick

    Das Urteil, das der Vollstreckungsabwehrklage stattgibt, läßt deshalb nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur die materielle Rechtskraft der Verurteilung und die Kostenentscheidung des früheren Urteils unberührt (RGZ 75, 199, 201; BGH, Urteil vom 7. November 1974 - III ZR 115/72 - NJW 1975, 539, 540; vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 231/91 - BGHR ZPO § 767 Kostenfestsetzungsbeschluß 1; Stein/Jonas/Bork a.a.O. § 103 RdNr. 7).
  • OLG Dresden, 15.11.2002 - 8 U 2987/01

    Haustürsituation; verbundenes Geschäft; Realkredit; Rückabwicklung;

    Auf der Grundlage dieser Erwägungen vermag der Senat auch nicht der Auffassung des Reichsgerichtes in dem von der Beklagten in Bezug genommenen Urteil vom 25.01.1911 (RGZ 75, 199, 202) zu folgen, in welchem das Reichsgericht trotz eines Rücktritts des Verkäufers vom Kaufvertrag die Verwertung des hingegebenen Wechsels zugelassen hatte (die Auffassung des Reichsgerichts ablehnend auch KG, NJW 1958, 27, 29; Staudinger-Bittner, a.a.O., § 273 Rdn. 114).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 231/91

    Einwendungen und Zuständigkeiten im Vollstreckbarkeitsverfahren - Internationale

    Dieser hat als Vollstreckungstitel weiterhin Bestand (RGZ 75, 199, 201; LG Berlin RPfleger 1982, 482, 483; MünchKomm-ZPO/Belz, § 103 Rdnr. 21; Stein/Jonas/Leipold, § 103 Rdnr. 7; Zöller/Herget, §§ 103, 104 Rdnr. 21 Stichwort: Vollstreckungsgegenklage).
  • OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 6 W 83/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Verjährung des prozessualen

    Solche Einwände sind mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen (RGZ 75, 199, 201; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 104 Rdn. 14).
  • SG Neubrandenburg, 12.04.2018 - S 12 AS 1010/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

    Solche Einwände sind mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen (RGZ 75, 199, 201; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 104 Rdn. 14).
  • BGH, 14.01.1955 - V ZR 109/53

    Rücktritt vom Vertrag. Umstellung

    Selbst wenn man mit der Revision annehmen wollte, dass es sich bei den Folgen des Rücktritts um Ansprüche aus einem fortbestehenden durch den Rücktritt nur inhaltlich umgeschalteten schuldrechtlichen Organismus handle (Stoll NJW 1928, 58), so ist dem Berufungsgericht doch darin beizustimmen, dass der Kaufvertrag aufgehoben ist und daß nun ein auf § 346 ff BGB gegründetes Vertragsverhältnis eigener Art zwischen den Parteien besteht, wonach die Beklagte, da sie selbst noch nicht geleistet hat, das zurückzugewähren hat, was sie selbst empfangen hat (RGZ 71, 276 [277]; 75, 199; RGRK 10. Aufl. § 346 Anm. 3; Staudinger § 346 II).
  • BGH, 26.11.1956 - II ZR 219/55

    Rechtsmittel

    Der Erblasser der Beklagten hatte somit auch für diese Ersatzansprüche, wie der Revision im Ergebnis zuzustimmen ist, die wechselmäßige Haftung übernommen (vgl: RGZ 75, 199 [202] in JW 1938, 3148; OLG Breslau in HRR 1939 Nr. 1246; OLG Düsseldorf in JR 1953, 182; Feaux de la Croix in JW 1938, 3148; A.A. OLG Karlsruhe in HRR 1940 Nr. 898).
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