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RG, 13.03.1911 - Rep. IV. 217/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
In welchem Verhältnis steht der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten zu dem der minderjährigen unverheirateten Kinder?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhaltsanspruch; Ehegatte und Kinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 26.04.1910 - IV 217/10
- RG, 13.03.1911 - Rep. IV. 217/10
Papierfundstellen
- RGZ 75, 433
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.11.2009 - XII ZR 65/09
Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick …
Schon nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts waren bei der Unterhaltsbemessung im Fall konkurrierender (geschiedener) Ehegatten die Interessen der neuen Ehefrau mit denen der geschiedenen Ehefrau zumindest gleichwertig zu berücksichtigen (vgl. RGZ 48, 112 und RGZ 75, 433, 434). - BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
Unterhaltsverpflichtung - Unterhaltsbeitragspflicht - Abweichung von der …
Vor dem Tode des Versicherten standen die Unterhaltsansprüche einer neuen und der geschiedenen Ehefrau im gleichen Rang (Hoffmann/Stephan, EheG, Komm 1968, Randziff. 30 und 31 zu § 59 im Anschluß an RGZ 75, 433, 435; OLG München NJW 1954, 1730), Der Gleichrangigkeit entspricht die Aufteilung der Hinterbliebenenrenten nach der jeweiligen Ehedauer (§ 1268 Abs. 4 Satz 1 RVO).