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   RG, 24.04.1911 - Rep. VI. 210/10   

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https://dejure.org/1911,274
RG, 24.04.1911 - Rep. VI. 210/10 (https://dejure.org/1911,274)
RG, Entscheidung vom 24.04.1911 - Rep. VI. 210/10 (https://dejure.org/1911,274)
RG, Entscheidung vom 24. April 1911 - Rep. VI. 210/10 (https://dejure.org/1911,274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wieweit hat in den Fällen des § 287 Abs. 1 ZPO. Nachprüfung des Revisionsgerichtes einzutreten? 2. Grundsätze für die Abmessung der Entschädigung für immateriellen Schaden nach § 847 BGB.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richterl. Ermessen nach § 287 ZPO; Immaterieller Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 76, 174
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts waren bei Bemessung der billigen Entschädigung in Geld gemäß § 847 BGB a.F. die persönlichen und Vermögensverhältnisse beider Teile in Betracht zu ziehen (vgl. etwa RGZ 63, 104, 105; 76, 174, 175; vgl. auch RGZ 136, 60, 61).

    cc) Schließlich ist zu besorgen, dass die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse jedenfalls im Endeffekt zu einer Taxierung des Schmerzensgeldes nach sozialen Klassen führen kann (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1990, 470, 471; Slizyk, Systematische Kommentierung des Schmerzensgeldrechts, 10. Aufl. [2014], Rn. 12), gegen die sich schon das Reichsgericht aussprach (vgl. RGZ 76, 174, 176).

  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Bisherige Rechtsprechung a) Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts waren bei Bemessung der billigen Entschädigung in Geld gemäß § 847 BGB a.F. die persönlichen Verhältnisse und die Vermögensverhältnisse beider Teile in Betracht zu ziehen (vgl. etwa RGZ 63, 104, 105; 76, 174, 175; vgl. auch RGZ 136, 60, 61).

    Schließlich ist zu besorgen, dass die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse jedenfalls im Endeffekt zu einer Taxierung des Schmerzensgeldes nach sozialen Klassen führen kann (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1990, 470, 471; Slizyk, Systematische Kommentierung des Schmerzensgeldrechts, 10. Aufl. (2014), Rn. 12), gegen die sich schon das Reichsgericht aussprach (vgl. RGZ 76, 174, 176).

  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    a) Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts waren bei Bemessung der billigen Entschädigung in Geld gemäß § 847 BGB a.F. die persönlichen Verhältnisse und die Vermögensverhältnisse beider Teile in Betracht zu ziehen (vgl. etwa RGZ 63, 104, 105; 76, 174, 175; vgl. auch RGZ 136, 60, 61).

    Schließlich ist zu besorgen, dass die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse jedenfalls im Endeffekt zu einer Taxierung des Schmerzensgeldes nach sozialen Klassen führen kann (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1990, 470, 471; Slizyk, Systematische Kommentierung des Schmerzensgeldrechts, 10. Aufl. [2014], Rn. 12), gegen die sich schon das Reichsgericht aussprach (vgl. RGZ 76, 174, 176).

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises -

    Demgemäß stellt es eine Rechtsfrage dar, ob ein allgemeiner Erfahrungssatz besteht oder ob gegen ihn verstoßen wurde (vgl. RGZ 76, 174 ; RGZ 106, 232 ).
  • OLG Schleswig, 29.06.1989 - 16 U 201/88

    Schmerzensgeld; Erhöhung; Wirtschaftliche Verhältnisse des Geschädigten

    Allerdings ist im Schrifttum und in der Rechtspr. weitgehend anerkannt, daß für die Schmerzensgeldbemessung auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Verletzten unter besonderen Umständen zu berücksichtigen sind (RGZ 76, 174; BGHZ 18, 149 ; OLG Neustadt, VersR 1958, 727; OLG Nürnberg, VersR 1965, 819; .. ).
  • BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 214/57
    Wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 3, 162, 175 und 6, 62) in Fortsetzung der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 76, 174, 175; 130, 108, 112) entschieden hat, hat das Revisionsgericht nur nachzuprüfen, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht, oder ob wesentliche die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen worden sind.
  • BGH, 22.09.1956 - I ZR 10/55

    Rechtsmittel

    Ob hiernach die Grenzen freien Ermessens überschritten sind, hat das Revisionsgericht nachzuprüfen (RGZ 76, 174).
  • BGH, 28.06.1962 - III ZR 166/60

    Schadensersatz wegen schuldhaft amtspflichtwidriger Versagung oder Verzögerung

    Hierbei steht es in seinem Ermessen, ob und inwieweit er angebotene Beweise erhoben oder dem Sachvortrag einer Partei glauben will, und wobei er sogar nicht vorgetragene Tatsachen berücksichtigen kann, sowie besonders im Falle der Feststellung eines entgangenen Gewinns die Beweiserleichterung des § 252 Satz 2 BGB im Rahmen des § 287 ZPO beachten kann und muß (vgl. BGH in LM § 287 Nr. 3, 5-7, jeweils mit Anmerkungen; BGHZ 29, 393, 398 [BGH 16.03.1959 - III ZR 20/58] /400 = LM § 252 BGB Nr. 4 mit Anm. und ebenda Nr. 5; auch RG in RGZ 76, 174, 175 sowie 204, 211; 79, 55, 61; 91, 60, 68; 130, 108, 112/114; und RG in JW 1904 S. 574 Nr. 6).
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