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RG, 01.05.1911 - Rep. VI. 102/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Umfang der schädigenden Handlung im Sinne des § 828 Abs. 2 BGB.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schädigende Handlung im Sinne des § 828 Abs. 2 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 76, 187
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 30.06.1910 - VI 534/09
1. Ist § 828 Abs. 2 BGB. auch dann anwendbar, wenn der in Rede stehende …
Auszug aus RG, 01.05.1911 - VI 102/10
Für den infolgedessen erlittenen Schaden ist er auch, da nach der Fassung des § 828 Abs. 2 jedes über sieben Jahre alte Kind als deliktsfähig gelten soll, verantwortlich, es sei denn, daß von ihm als der behauptungs- und beweispflichtigen Partei geltend gemacht und bewiesen wird, daß er bei dem verbotswidrigen Aufenthalt auf dem Hofe nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit für die Verbots Verletzung erforderliche Einsicht besessen habe (Entsch. des RG.'s in Zivils. Bd. 61 S. 239, sowie Urteil vom 27. Juni 1910, Rep. VI. 534/09).
- OLG Rostock, 14.09.2011 - 3 W 118/10
Unrichtigkeit des Erbscheins; Anfechtung der versäumten Ausschlagungsfrist
Jedoch habe sie die Versäumung der Ausschlagungsfrist und die Erbschaftsannahme durch Niederschrift beim Nachlassgericht Löbau zum Aktenzeichen 01 VI 0102/10 UR I 29/10 am 08.02.2010 angefochten und das Erbe zugleich ausgeschlagen. - BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50
Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des …
Ob vorausgegangene Verbote, Mahnungen und Warnungen für die Feststellung der Einsicht ausschlaggebend ins Gewicht fallen, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. dazu die Beispiele in RGZ 76, 187 und in JW 1906, 686). - BGH, 28.04.1952 - III ZR 118/51
Verkehrssicherungspflicht für eingebrachtes Gut
Der Fall unterscheidet sich erheblich von denjenigen, die den Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 76, 187 und SeuffArch 78, 36) zugrunde lagen. - OLG Koblenz, 08.02.2012 - 5 U 109/12
Verkehrssicherungspflicht ggü. unbefugtem Wegenutzer?
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts, wonach der unbefugte Benutzer einer gefahrbringenden Verkehrsfläche mit Ersatzansprüchen gegen den dort grundsätzlich Sicherungspflichtigen ausgeschlossen ist (RGZ 76, 187; RGZ 87, 128), hat der Bundesgerichtshof nicht fortgeführt. - BGH, 11.02.1953 - VI ZR 58/52 Hätte der Kläger allerdings ein klares Verbot übertreten, das die Gefährdung ausschliessen sollte, so würde der Vorwurf eines schuldhaften Verhaltens und damit seine Mitverantwortung für den Schaden schon durch die Verbotsübertretung begründet sein, es sei denn, dass ihm die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit für die Verbotsübertretung erforderliche Einsicht fehlte (RGZ 76, 187).