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   RG, 21.06.1911 - Rep. III. 443/10   

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https://dejure.org/1911,134
RG, 21.06.1911 - Rep. III. 443/10 (https://dejure.org/1911,134)
RG, Entscheidung vom 21.06.1911 - Rep. III. 443/10 (https://dejure.org/1911,134)
RG, Entscheidung vom 21. Juni 1911 - Rep. III. 443/10 (https://dejure.org/1911,134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Richtet sich der Anspruch eines Offiziers auf Pension nach dem Offizierspensionsgesetze vom 27. Juni 1871/22. Mai 1893 oder nach dem Offizierspensionsgesetze vom 31. Mai 1906, wenn die Dienstbeschädigung unter der Herrschaft des Gesetzes vom 27. Juni 1871/22. Mai 1893 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offizierspensionsgesetz; Folgen einer Dienstbeschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 76, 394
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Danach sind auf den vorliegenden "Altfall" auch die Vorschriften der Rechtsprechungsregeln (§§ 30, 31 GmbHG a.F. analog), unter deren Geltung sich der gesamte Entstehungstatbestand (vgl. dazu schon: RGZ 76, 394, 397) des Anspruchs aufgrund der nach Eigenkapitalersatzrecht verbotenen "Rückzahlung" vom 28. März 2000 verwirklicht hat, weiterhin anzuwenden.
  • BGH, 23.01.2001 - X ZR 247/98

    Zeitliche Geltung rechtsgeschäftlicher Abtretungsverbote

    Voraussetzung für die Anwendung früheren Rechts ist, daß sich der gesamte Entstehungstatbestand unter seiner Geltung verwirklicht hat (BAG, aaO; MünchKomm./Heinrichs, aaO, Art. 170 Rdn. 5; RGZ 76, 394, 397).
  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 878/94

    Schadensersatz bei Berufskrankheit

    Die weitere Anwendung des bisherigen Rechts setzt voraus, daß sich der gesamte Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses unter der Geltung des bisherigen Rechts verwirklicht hat (Palandt/Heinrichs, aaO, Art. 232 § 1 EGBGB Rz 2; MünchKomm-BGB/Heinrichs, aaO, Art. 232 § 1 EGBGB Rz 5; Soergel/Hartmann, aaO, Art. 170 EGBGB Rz 3; RGZ 76, 394, 396 f.; BGH Urteil vom 3. November 1970 - VI ZR 76/69 - VersR 1971, 180).
  • BayObLG, 02.08.1999 - 3Z BR 169/99

    Aufwandsentschädigung für Betreuer

    Wenn nicht sämtliche zur Entstehung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingetreten sind, ist das neue Recht maßgebend (vgl. RGZ 76, 394, 396 f.).
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