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   RG, 26.10.1911 - Rep. IV. 34/11   

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RG, 26.10.1911 - Rep. IV. 34/11 (https://dejure.org/1911,111)
RG, Entscheidung vom 26.10.1911 - Rep. IV. 34/11 (https://dejure.org/1911,111)
RG, Entscheidung vom 26. Oktober 1911 - Rep. IV. 34/11 (https://dejure.org/1911,111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Alleinerbe oder der alleinige Vorerbe wirksam zum Testamentsvollstrecker, insbesondere für den Nacherben, ernannt werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Alleinerbe als Testamentsvollstrecker.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 77, 177
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 26.01.2005 - IV ZR 296/03

    Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch den Alleinerben

    Deshalb sei es sinnlos, ihm als Testamentsvollstrecker an demselben Nachlaß bloße Verwaltungsrechte einzuräumen, die doch nur als Beschränkung der Rechte des Erben gedacht seien (§ 2306 BGB; vgl. RGZ 77, 177 f.; 163, 57, 58 f.; BayObLG ZEV 2002, 24, 25; Bamberger/Roth/J. Mayer, BGB § 2197 Rdn. 32 f. m.w.N.; a.A. Adams, ZEV 1998, 321 ff.).
  • KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21

    Umfang der Verfügungsbefugnis des für Vorerbschaft eingesetzten

    Diese Sonderform dient hauptsächlich der wirksamen Beaufsichtigung des Vorerben im Interesse des Nacherben (vgl. RGZ 77, 177, 178; MünchKomm/Zimmermann, BGB, 8. Aufl., § 2222 Rn. 2).
  • BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 74/00

    Ernennung aller Miterben zu Testamentsvollstreckern

    Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen alleinigen Erben zum Testamentsvollstrecker ernennt, ist zwar unwirksam, weil dieser zur schrankenlosen Verfügung über den Nachlass berechtigt ist und es sinnlos wäre, ihm in der Eigenschaft eines Testamentsvollstreckers an demselben Nachlass bloße Verwaltungsrechte einzuräumen, die doch nur als Beschränkung der Rechte des Erben gedacht sind (RGZ 77, 177 f.; Soergel/Damrau Rn. 10; Staudinger/Reimann BGB 13. Bearb. Rn. 53 jeweils zu § 2197).
  • OLG Jena, 06.05.2008 - 5 U 627/07

    Ernennung des befreiten Vorerben zum Testamentsvollstrecker

    So habe das Erstgericht zwar die Entscheidung des Reichsgerichtes vom 26.10.1911 (RGZ 77, 177), wonach die Ernennung des alleinigen Vorerben zum Testamentsvollstrecker immer unwirksam sei, angeführt, gleichwohl aber dadurch, dass es diese Rechtsprechung als frühere Rechtsprechung benannt habe, zu erkennen gegeben, dass es der Auffassung sei, dass diese Rechtsprechung aufgrund von Überholung nicht mehr gelte.

    Mit der Berufung wird zu Recht gerügt, dass entgegen den Ausführungen in den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils nicht zwischen einer älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (z. B. RGZ 77, 177), wonach die Ernennung des alleinigen Vorerben zum Testamentsvollstrecker immer unwirksam ist, da eine sinnlose Verdoppelung der Rechte durch die Einsetzung als Vorerben und Testamentsvollstrecker vorliegen würde, und einer späteren Rechtsprechung, wonach diese formale Auffassung nur dann zutreffen würde, wenn sie eine inhaltliche Berechtigung habe, unterschieden werden kann.

  • BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet;

    Zu beachten ist weiter, daß eine gedeihliche Führung des Amtes vor allem Unbefangenheit des Testamentsvollstreckers voraussetzt (RGZ 77, 177/178 ..; Haegele/Winkler Der Testamentsvollstrecker 8. Aufl. S. 231).
  • OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen Gewährung von Darlehen aus der

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  • OLG Zweibrücken, 11.12.1997 - 3 W 199/97

    Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

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  • OLG Karlsruhe, 08.09.1980 - 4 W 57/80
    Nach nahezu einhelliger Auffassung kann der alleinige Vorerbe weder durch Ernennung des Erblassers (§ 2197 BGB), noch durch Ernennung des Nachlaßgerichts (§ 2200 BGB) Testamentsvollstrecker werden (RGZ 77, 177, 178; KG OLG 40, 136; Dittmann in Staudinger, BGB 10./11. Aufl. § 2197 Rdn. 21; BGB-RGK/Johannsen, 11. Aufl. § 2197 Rdn. 4 und § 2112 Rdn.
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