Rechtsprechung
RG, 10.10.1911 - Rep. VII. 120/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1911,190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist nach dem Reichs-Erbschaftssteuergesetz vom 3. Juni 1906 der Erwerb des Pflichtteilsanspruchs auch dann zu versteuern, wenn ihn der Pflichtteilsberechtigte nicht geltend machen will?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Reichs-Erbschaftssteuer.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 77, 238
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 07.10.1998 - II R 52/96
Pflichtteilsverbindlichkeit bei Erfüllungs Statt
Die Formulierung geht zurück auf das ErbStG vom 10. September 1919 (RGBl 1919, 1543) und diente lediglich dazu, das bereits erwähnte Anliegen des Gesetzgebers, den Erwerb von Todes wegen erst mit dem Geltendmachen des Pflichtteilsanspruchs eintreten zu lassen, unter Vermeidung eines weiteren Satzes etwa des Inhalts, der Anspruch auf den Pflichtteil gilt als Erwerb von Todes wegen nur, soweit er geltend gemacht wird, auszudrücken (vgl. dazu einerseits Urteil des Reichsgerichts vom 10. Oktober 1911 Rep. VII. 120/11, RGZ 77, 238, und andererseits RFHE 15, 52, 57). - OLG Düsseldorf, 27.09.1990 - 10 W 75/90
Minderung des Nachlaßwertes wegen Bestehen von Pflichtteilsansprüchen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar