Rechtsprechung
RG, 07.12.1911 - Rep. VI. 240/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1911,1) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Linoleumrollen
Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (7)
- Staatsbibliothek Berlin
Haftet der Inhaber eines Warenhauses für das Verschulden seines Angestellten, der einen Kauflustigen beim Vorlegen von Waren körperlich verletzt?
- Prof. Dr. Lorenz
Linoleumrollenfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verschulden beim Vorlegen von Waren
- mwn.de
Linoleumrollenfall
- opinioiuris.de
Linoleumrollen
- wikisource.org
Linoleumrollen-Fall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Linoleumteppich-Fall: Sorgfaltspflichtverletzung kann schon vor Vertragsabschluss zu Schadensersatzansprüchen führen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 278
Papierfundstellen
- RGZ 78, 239
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.01.1976 - VIII ZR 246/74
Gemüseblatt - C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), …
Sie entsprechen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht eines Warenhausinhabers und der insoweit aus § 282 BGB hergeleiteten Umkehr der Beweislast bei Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsschluß, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung stützt, der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 26. September 1961 - VI ZR 92/61 = NJW 1962, 31 = LM BGB § 276 (Fa) Nr. 13; vgl. auch RGZ 78, 239). - BGH, 20.05.1964 - VIII ZR 242/62
Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Schadensersatz wegen einer …
Die Klägerin muß deshalb nach Mietvertragsgrundsätzen für die schuldhafte Verletzung dieser vertragsartigen Pflichten einstehen, und sie hat daher nach § 278 BGB auch das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen zu vertreten (vgl. RGZ 78, 239 und BGH Urt.v. 26. September 1961 - VI ZR 92/61 - LM BGB § 276 (Fa) Nr. 13 für den Fall des Verschuldens bei Vertragsschluß). - BGH, 27.01.1958 - II ZR 266/56
Rechtsmittel
Den Verkäufer einer Ware trifft die Nebenpflicht, bei der Übergabe die gebotene Sorgfalt im Hinblick auf die Gesundheit und das Eigentum des Käufers zu beobachten (RGZ 78, 239).