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   RG, 07.12.1911 - Rep. VI. 240/11   

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https://dejure.org/1911,1
RG, 07.12.1911 - Rep. VI. 240/11 (https://dejure.org/1911,1)
RG, Entscheidung vom 07.12.1911 - Rep. VI. 240/11 (https://dejure.org/1911,1)
RG, Entscheidung vom 07. Dezember 1911 - Rep. VI. 240/11 (https://dejure.org/1911,1)
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Linoleumrollen

Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Haftet der Inhaber eines Warenhauses für das Verschulden seines Angestellten, der einen Kauflustigen beim Vorlegen von Waren körperlich verletzt?

  • Prof. Dr. Lorenz

    Linoleumrollenfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschulden beim Vorlegen von Waren

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Linoleumteppich-Fall: Sorgfaltspflichtverletzung kann schon vor Vertragsabschluss zu Schadensersatzansprüchen führen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 278

Papierfundstellen

  • RGZ 78, 239
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.01.1976 - VIII ZR 246/74

    Gemüseblatt - C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>),

    Sie entsprechen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht eines Warenhausinhabers und der insoweit aus § 282 BGB hergeleiteten Umkehr der Beweislast bei Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsschluß, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung stützt, der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 26. September 1961 - VI ZR 92/61 = NJW 1962, 31 = LM BGB § 276 (Fa) Nr. 13; vgl. auch RGZ 78, 239).
  • BGH, 20.05.1964 - VIII ZR 242/62

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Schadensersatz wegen einer

    Die Klägerin muß deshalb nach Mietvertragsgrundsätzen für die schuldhafte Verletzung dieser vertragsartigen Pflichten einstehen, und sie hat daher nach § 278 BGB auch das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen zu vertreten (vgl. RGZ 78, 239 und BGH Urt.v. 26. September 1961 - VI ZR 92/61 - LM BGB § 276 (Fa) Nr. 13 für den Fall des Verschuldens bei Vertragsschluß).
  • BGH, 27.01.1958 - II ZR 266/56

    Rechtsmittel

    Den Verkäufer einer Ware trifft die Nebenpflicht, bei der Übergabe die gebotene Sorgfalt im Hinblick auf die Gesundheit und das Eigentum des Käufers zu beobachten (RGZ 78, 239).
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