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   RG, 16.03.1912 - Rep. V. 483/11   

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https://dejure.org/1912,194
RG, 16.03.1912 - Rep. V. 483/11 (https://dejure.org/1912,194)
RG, Entscheidung vom 16.03.1912 - Rep. V. 483/11 (https://dejure.org/1912,194)
RG, Entscheidung vom 16. März 1912 - Rep. V. 483/11 (https://dejure.org/1912,194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Arglistiges Verhindern des Eintritts einer aufschiebenden Bedingung durch die Vertragspartei, auf deren Handeln die Bedingung abgestellt ist. 2. In welchem Zeitpunkte hat gegebenenfalls die Bedingung als eingetreten zu gelten?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereitelung einer aufschiebenden Bedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 79, 96
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 217/83

    Eintritt einer von einer Handlung eines Vertragspartners abhängigen

    Ob sich diese Folge schon aus dem Ablauf der für "Juli 1979" vorgesehenen Lieferzeit ergab, weil die Klägerin spätestens bis zu diesem Zeitpunkt eine Klärung hätte erwarten können (vgl. RGZ 79, 96, 101), kann dahingestellt bleiben.

    Ausgefallen ist eine Bedingung nicht nur dann, wenn sie objektiv nicht mehr eintreten kann, sondern auch dann, wenn der Zeitraum, innerhalb dessen der Eintritt der Bedingung zu erwarten war, verstrichen ist (vgl. RGZ 79, 96; RG, JW 1907, 357; Senatsurteile vom 14. Juli 1959 - VIII ZR 149/58 = LM BGB § 162 Nr. 3 - und vom 7. Juni 1967 - VIII ZR 259/64 - DB 1967, 1315 = BB 1967, 811 ).

  • BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04

    Treuwidrigkeit der Einflussnahme einer Partei auf den Eintritt einer Bedingung

    Bei der Anwendbarkeit des § 162 Abs. 1 BGB steht nämlich nicht in Frage, ob der bedingt Verpflichtete sich einer vertraglichen Verpflichtung entzogen hat; entscheidend ist vielmehr nur, ob er wider Treu und Glauben den Eintritt des zur Bedingung erhobenen Ereignisses verhindert hat (RGZ 79, 96, 97 f.).
  • BGH, 15.11.1974 - V ZR 78/73

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die fingierten Bedingungseintritt

    Die Befürworter der zweiten Meinung berufen sich hauptsächlich auf die Entscheidung RGZ 79, 96, 101. In dieser Entscheidung ging es /W aber unmittelbar nur um die Präge, ob eine Bedingung bereits in dem Zeitpunkt als gescheitert anzusehen war, in dem der Verpflichtete ihren Eintritt hätte herbeiführen können und herbeigeführt hätte, wenn er redlich gehandelt hätte (also nicht darum, welcher Zeitpunkt maßgebend ist, wenn der Eintritt der Bedingung bereits zu einem früheren Zeitpunkt endgültig verhindert worden ist als demjenigen des mutmaßlichen Bedingungseintritts bei redlichem Verhalten der unter der Bedingung verpflichteten Partei); im übrigen wird dort ohne weitere Begründung nur Bezug genommen auf die Entscheidung RGZ 2, 144 und auf die Motive zum BGB (Band 1 S. 263).
  • BGH, 17.05.1965 - III ZR 239/64

    Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehensvertrag - Rechte und Pflichten aus einem

    Das Reichsgericht (RGZ 79, 96, 97 f) hat hierzu bereits ausgesprochen: Bei der Anwendbarkeit des § 162 Abs. 1 BGB stehe nicht in Frage, ob der bedingt Verpflichtete sich unredlich einer vertraglichen Verpflichtung entzogen und ob er etwas nicht getan habe, was er zu tun vertraglich gehalten gewesen sei.
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1980 - 5 U 27/79
    Es hat darauf abgestellt, dass die Partei nicht so gehandelt hatte, "wie es der bedingt Berechtigte nach Lage der Sache billigerweise erwarten konnte" (RGZ 79, 96, 98).

    Bei unzulässiger Einflussnahme auf eine Bedingung ist die Bedingung zu dem Zeitpunkt als erfüllt anzusehen, in dem sie bei redlichem, vertragsgerechtem Verhalten der Partei eingetreten wäre (RGZ 79, 96, 101; Flume, aaO., S. 717 ff.).

  • BGH, 14.07.1959 - VIII ZR 149/58

    Rechtsmittel

    War der Eintritt des Ereignisses davon abhängig, daß der bedingt Verpflichtete eine Handlung vornahm, so kommt es für die Anwendbarkeit des § 162 Abs. 1 BGB nicht darauf an, ob er zur Vornahme der Handlung vertraglich verpflichtet worden war, ob also dem anderen Teil ein klagbarer Anspruch auf die Leistung der Handlung entstanden war (RG JW 1907, 357; RGZ 79, 96, 97; BGB RGRK 11. Aufl. § 162 Anm. 4).
  • BGH, 17.12.1963 - V ZR 176/61

    Rechtsmittel

    War der Eintritt des Ereignissen, wie hier, von der Vornahme einer Handlung (Grundstücksverkauf) des bedingt Verpflichteten (Miterben) abhängig, so ist zur Anwendung des § 162 BGB nicht erforderlich, daß eine rechtsgeschäftliche Pflicht zur Vornahme der Handlung bestand, sondern es genügt, daß die Vornahme nach Treu und Glauben geboten war; dies wird bejaht, wenn die Handlung nicht in das freie Belieben des bedingt Verpflichteten gestellt ist, sondern bei Begründung der bedingten Verpflichtung davon ausgegangen wurde, daß der Eintritt der Bedingung entweder unter allen Umständen oder doch redlicherweise herbeizuführen sei (RGZ 79, 96; BGB RGRK a.a.O. Anm. 4).
  • BGH, 18.12.1990 - X ZR 57/89

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Coldbox-Anlage - Annulierung

    Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Verpflichtete sich einer ihm gegenüber seinem Vertragspartner obliegenden vertraglichen Verpflichtung entzieht, also etwas nicht tut, was zu tun er vertraglich verpflichtet ist; vielmehr genügt es, wenn er eine Handlung unterläßt, deren Vornahme geboten ist, um den Eintritt der Bedingung - hier die drohende Versagung der Genehmigung - zu verhindern (vgl. BGH WM 1959, 1196, 1198 unter Hinweis auf RGZ 79, 96, 97 f.).
  • BGH, 12.07.1961 - V ZR 94/60

    Rechtsmittel

    Daß sie damit einer Rechts pflicht zuwidergehandelt hätte, ist für § 162 BGB nicht erforderlich (RGZ 79, 96, 97/98).
  • KG, 30.05.1991 - 2 U 1466/91

    Rechtswegzuständigkeit bei Beteiligung einer Anstalt des öffentlichen Rechts;

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  • BGH, 23.10.1958 - VII ZR 25/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 152/64

    Anforderungen an die Bildung der Geschäftsgrundlage eines Vertrages - Anwendung

  • BGH, 17.12.1963 - V ZR 177/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.02.1961 - V ZR 87/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1954 - IV ZR 60/54

    Rechtsmittel

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