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   RG, 11.10.1912 - Rep. II. 106/12   

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RG, 11.10.1912 - Rep. II. 106/12 (https://dejure.org/1912,53)
RG, Entscheidung vom 11.10.1912 - Rep. II. 106/12 (https://dejure.org/1912,53)
RG, Entscheidung vom 11. Oktober 1912 - Rep. II. 106/12 (https://dejure.org/1912,53)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Was ist unter dem Erlassen eines Prospekts zu verstehen? 2. Was gehört zum Begriffe des groben Verschuldens bei Erlaß eines Prospekts? Muß der Emittent, bevor er für die Aktien die Zulassung zum Börsenhandel erwirkt, die Angaben nachprüfen, die ihm von der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Börsengesetz. ; Haftung des Emittenten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 196
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG:

    Die Feststellung kann getroffen werden, da die positive Kenntnis von der Existenz des Prospekts nicht unmittelbare Anspruchsvoraussetzung von § 45 BörsG a.F. ist (vgl. Schwark, in: ders. (Hrsg.), Kapitalmarktrechts-Kommentar, 3. Aufl. (2004), §§ 44, 45 BörsG, Rn. 43; so auch schon ausdrücklich Reichsgericht, Urteil vom 11. Oktober 1912, II. 106/12, RGZ 80, 196, 204).
  • BGH, 15.12.2020 - XI ZB 24/16

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Bereits das Reichsgericht (RGZ 80, 196, 204 f.) hatte ausgeführt, dass die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen den unrichtigen Angaben des Prospekts und dem Aktienerwerb schon dann gegeben sei, wenn sich unter Mitwirkung der offenkundigen, allgemeinen Verhältnisse eine dem Inhalt des Prospekts entsprechende Stimmung des zur Aufnahme der Papiere angerufenen Publikums gebildet habe und der Erwerber dadurch zum Erwerb bestimmt worden sei.
  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Im Rahmen des Anspruchstatbestandes des § 826 BGB kann auf den Nachweis der konkreten Kausalität für den Willensentschluss des jeweiligen Anlegers selbst bei extrem unseriöser Kapitalmarktinformation nicht verzichtet werden und dementsprechend das enttäuschte allgemeine Anlegervertrauen auf die Erfüllung der in die Anlage gesetzten Erwartungen nicht ausreichend sein (vgl. zu fehlerhaften Ad-hoc-Meldungen BGH, Urteil vom 3. März 2008 - II ZR 310/06, VersR 2008, 1694 Rn. 16 mwN; RGZ 80, 196, 205).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Dabei wird zu beachten sein, daß ein solcher Anspruch nur in Betracht kommt, wenn der Kläger, wie er behauptet hat, seine Aktien erst nach Veröffentlichung des Prospekts bestellt hat (RGZ 80, 196, 203 ff; vgl. dazu das ebenfalls am 12.7.1982 verkündete Urteil in Sachen II ZR 172/81).
  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 293/12

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs von Anteilen an einer nicht

    Im Rahmen des Anspruchstatbestandes des § 826 BGB kann auf den Nachweis der konkreten Kausalität für den Willensentschluss des jeweiligen Anlegers selbst bei extrem unseriöser Kapitalmarktinformation nicht verzichtet werden und dementsprechend das enttäuschte allgemeine Anlegervertrauen auf die Erfüllung der in die Anlage gesetzten Erwartungen nicht ausreichend sein (vgl. zu fehlerhaften Ad-hoc-Meldungen BGH, Urteil vom 3. März 2008 - II ZR 310/06, VersR 2008, 1694 Rn. 16 mwN; RGZ 80, 196, 205).
  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 292/12

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs von Anteilen an einer nicht

    Im Rahmen des Anspruchstatbestandes des § 826 BGB kann auf den Nachweis der konkreten Kausalität für den Willensentschluss des jeweiligen Anlegers selbst bei extrem unseriöser Kapitalmarktinformation nicht verzichtet werden und dementsprechend das enttäuschte allgemeine Anlegervertrauen auf die Erfüllung der in die Anlage gesetzten Erwartungen nicht ausreichend sein (vgl. zu fehlerhaften Ad-hoc-Meldungen BGH, Urteil vom 3. März 2008 - II ZR 310/06, VersR 2008, 1694 Rn. 16 mwN; RGZ 80, 196, 205).
  • AG Halle/Saale, 19.11.2012 - 103 II 107/12

    Beratungshilfe bei Mietmängeln

    Der angefochtene Beschluss und die Erinnerung finden sich in der - leider nicht foliierten - Akte 103 II 106/12.

    Im Rahmen des Vergütungsfestsetzungsverfahrens wird auch zu prüfen sein, ob die vorliegende Sache dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 2 Abs. 2 BerHG ist wie die Sache 103 II 106/12.

  • OLG Frankfurt, 01.02.1994 - 5 U 213/92

    Börsenprospekthaftung der konsortialführenden Bank

    RGZ 80 S. 196, 204.
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81

    Erwerb von Aktien - Schadensersatz wegen unrichtiger Angaben und Verschweigens

    Scheidet ein solcher Zusammenhang aber eindeutig aus, weil der Erwerb der Veröffentlichung vorausgegangen ist, so kommt, wie auch § 46 Abs. 3 BörsG zu entnehmen ist, eine Haftung aufgrund des Prospekts nicht in Betracht (RGZ 80, 196, 203; RG HoldhMonatsschr. 1904, 253; Erman, Die AG 1964, 327, 330).
  • LG Düsseldorf, 11.12.2020 - 10 O 366/19
    Insoweit sei die Kausalität bereits dann zu bejahen, wenn sich eine dem Prospektinhalt entsprechende Stimmung unter den kaufinteressierten Anlegern gebildet habe und der Erwerber hierdurch zum Erwerb bestimmt worden sei (vgl. RG, Urteil vom 11.10.1912, II 106/12, RGZ 80, 196, 204; so auch BGH, Urteil vom 12.07.1982, II ZR 172/81, Rn. 8, juris; Urteil vom 14.07.1998, XI ZR 173/97, Rn. 29, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.1984, 6 U 239/82, ZIP 1984, 549, 558).
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