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   RG, 14.10.1912 - Rep. IV. 141/12   

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https://dejure.org/1912,272
RG, 14.10.1912 - Rep. IV. 141/12 (https://dejure.org/1912,272)
RG, Entscheidung vom 14.10.1912 - Rep. IV. 141/12 (https://dejure.org/1912,272)
RG, Entscheidung vom 14. Oktober 1912 - Rep. IV. 141/12 (https://dejure.org/1912,272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wird die Verjährung des Anspruchs gegen den Tierhalter gehemmt oder in anderer Weise dadurch beeinflußt, daß seiner Durchführung vorübergehend der Bescheid einer Berufsgenossenschaft entgegensteht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung nach § 852 BGB.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 136/97

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    (vgl. RGZ 80, 212, 215 f; 86, 366, 370; 94, 178, 180; 142, 258, 263; BGH, Urt. v. 11. März 1953 - ZR 61/52, LM § 202 BGB Nr. 1; v. 5. Juli 1965 - VII ZR 89/63, WM 1965, 1181, 1182; Staudinger/Peters, BGB 13. Aufl. § 202 Rdn. 19).
  • BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52

    Hemmung der Verjährung bei Vorliegen einer Einrede

    Dabei ist in Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannt, dass die Hemmung nach dieser Vorschrift nicht nur beim Vorliegen einer echten Einrede auf Seiten des Verpflichteten eintritt, sondern der Anwendungsbereich der Vorschrift über diese Fälle der echten Einrede hinausgreift und auch sonstiger Fälle umfasst, in denen der Durchsetzung des an und für sich fortbestehenden Anspruchs vorübergehend ein rechtliches Hindernis entgegensteht (Planck Anm. 2 Abs. 4 zu § 202 BGB; Enneccerus-Nipperdey 1931 S 712; Soergel-Bauer 8. Aufl Anm. 1 c zu § 202 BGB; RGZ 80, 212 [216]; 94, 178 [180]; 136, 193 [196]).
  • BGH, 03.11.1959 - VIII ZR 163/58

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts tritt die Hemmung der Verjährung nicht bloß in den in § 202 Abs. 1 BGB besonders bezeichneten Fällen, sondern ganz allgemein dann ein, wenn der Durchführung eines an sich fortbestehenden Anspruchs ein rechtliches Hindernis entgegensteht (RGZ 80, 212, 216; 94, 178, 180).
  • BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 50/63

    Widerklageantrag eines Handelsvertreters auf Auskunfterteilung bezüglich

    Diese Vorschrift greift nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht nur bei echten Einreden, sondern überall dort ein, wo der Durchsetzung eines an und für sich feststehenden Anspruchs vorübergehend ein rechtliches Hindernis entgegensteht (RGZ 80, 212; 94, 178; 136, 193; BGHZ 10, 310).
  • BGH, 22.12.1955 - II ZR 113/54

    Rechtsmittel

    Sie ist über ihren Wortlaut hinaus überall anwendbar, wo der Geltendmachung des an sich fortbestehenden Anspruchs ein vorübergehendes rechtliches Hindernis entgegensteht (RGZ 80, 212 [216]; 136, 193 ff; 142, 263; BGH LindMöhr § 202 BGB Nr. 1; Staudinger-Riezler 10. Aufl. Anm. 5; Erman Anm. 7; Palandt 14. Aufl. Anm. 2 zu § 202 BGB), ohne daß es unter den technischen Begriff der verzögerlichen Einrede fällt (Enneccerus-Nipperdey 14. Aufl. § 234 II 1 und Anm. 6; BGHZ 10, 311).
  • BGH, 26.05.1955 - III ZR 9/54

    Rechtsmittel

    Wöstendieks Bezugnahme auf RGZ 80, 212 greift nicht durch, denn dort handelt es sich um einen anders gelagerten Fall.
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