Rechtsprechung
   RG, 14.02.1913 - Rep. II. 449/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,35
RG, 14.02.1913 - Rep. II. 449/12 (https://dejure.org/1913,35)
RG, Entscheidung vom 14.02.1913 - Rep. II. 449/12 (https://dejure.org/1913,35)
RG, Entscheidung vom 14. Februar 1913 - Rep. II. 449/12 (https://dejure.org/1913,35)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1913,35) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Muß der eine bloße Unterbrechung der Generalversammlung anordnende Beschluß im Protokoll beurkundet werden? 2. Endet das Amt des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft mit Eröffnung des Konkurses? Hat der Konkursverwalter das Recht der Kündigung? 3. Hat der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurs der Aktiengesellschaft; Aufsichtsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 81, 332
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung -

    In der Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgabe, das gesamte zur Konkursmasse gehörige Vermögen seiner konkursmäßigen Bestimmung, der Verteilung, entgegenzuführen und es bis dahin nach eigenen Entschlüssen zu verwalten, soll der Konkursverwalter nicht durch die Tätigkeit eines Dritten gehindert sein, den der Gemeinschuldner hinsichtlich eines zur Masse gehörigen Gegenstandes beauftragt hat (vgl. RGZ 81, 332, 336; BGHZ 123, 132, 135).
  • KG, 04.08.2005 - 1 W 397/03

    Aktiengesellschaft: Bestellung von fehlenden Aufsichtsratsmitgliedern in der

    Die Aufrechterhaltung dieser Strukturen im Insolvenzverfahren entspricht aus diesen Gründen allgemeiner Auffassung (vgl. zur InsO: Hüffer in Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl., § 264 Rn. 40; zur KO: RGZ 81, 332, 337; Kraft in Kölner Kommentar zum AktG, 2. Aufl., § 264 Rn. 50; Wiedemann in Großkommentar zum AktG, 3. Aufl., § 264 Anm. 26, jew. mit Nachweisen aus der älteren Rspr.).

    Denn diese richten sich in keinem Fall gegen die Masse (vgl. RGZ 81, 332, 338f.; Hüffer, aaO, § 264 Rn. 52; Kraft in Kölner Kommentar zum AktG, 2. Aufl., § 264 Rn. 47; Wiedemann in Großkommentar zum AktG, 3. Aufl., § 264 Anm. 27), so dass die Interessen der Gläubiger, deren Befriedigung das Insolvenzverfahren dient, nicht beeinträchtigt sein können.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht