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   RG, 04.12.1912 - Rep. V. 352/12   

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https://dejure.org/1912,49
RG, 04.12.1912 - Rep. V. 352/12 (https://dejure.org/1912,49)
RG, Entscheidung vom 04.12.1912 - Rep. V. 352/12 (https://dejure.org/1912,49)
RG, Entscheidung vom 04. Dezember 1912 - Rep. V. 352/12 (https://dejure.org/1912,49)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der noch nicht eingetragene Eigenbesitzer eines gekauften und ihm bereits aufgelassenen Grundstücks berechtigt, die Widerspruchsklage aus § 771 ZPO. zu erheben, wenn nach Übergabe und Auflassung, aber noch vor der Eigentumsberichtigung für einen anderen im Wege der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruchsklage gegen Zwangsvollstreckung; Sicherungshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 81, 64
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 301/13

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Grundstückseigentümers: Pflicht des

    Aufgrund des Vollstreckungseingriffs entsteht zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner eine gesetzliche Sonderbeziehung privatrechtlicher Art. Sie besteht fort, solange der Eingriff andauert, im Fall einer Zwangssicherungshypothek mithin bis zur Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück (RGZ 81, 64 f; BGH, Urteil vom 3. August 1995 - IX ZR 34/95, BGHZ 130, 347, 349), und begründet Sorgfaltspflichten gegenüber dem anderen Teil (BGH, Urteil vom 10. Februar 2005 - IX ZR 211/02, BGHZ 162, 143, 148).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63

    Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers

    Diese Bindung besteht aber nur zwischen den Beteiligten und hat deshalb keine Verfügungsbeschränkung des Veräußerers zur Folge, so daß dem Erwerb eines Dritten die Vorschrift des § 892 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht entgegensteht (RGZ 55, 340, 342; 81, 64, 68) und somit die Rechtsstellung des ersten Auflassungsempfängers auch dann verlorengeht, wenn der endgültige Erwerber die erste Auflassung kennt.
  • BGH, 03.08.1995 - IX ZR 34/95

    Begriff der Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme; Eintragung einer

    Wie eine bloße Pfändung oder Überweisung zur Einziehung ist die Sicherungshypothek ebenfalls von vornherein auf eine Fortführung der Vollstreckung - durch Erwirkung eines Duldungstitels und nachfolgende Zwangsversteigerung oder -verwaltung - angelegt (RGZ 81, 64, 65 f; BGH, Urt. v. 19. November 1987 - IX ZR 251/86, WM 1988, 99, 101; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. § 867 Rdnr. 32; dies., 21. Aufl. vor § 704 Rdnr. 123; vgl. auch MünchKomm-ZPO/Eickmann, § 866 Rdnr. 3 ("zwar nicht notwendige, aber nützliche Vorstufe zu den Verwertungsmaßnahmen"); Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht 10. Aufl. § 78 II 3 c (S. 808) ("Sicherungspfandrecht mit latenter Verwertungsfunktion"); Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz 1992 § 866 Rdnr. 1 ("als erster Schritt zu empfehlen ...")).
  • VG Braunschweig, 28.11.2013 - 6 A 373/12
    13.10.2012 Klage erhoben (6 A 352/12).

    W e g e n der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren sowie im Verfahren 6 A 352/12.

  • VG Regensburg, 27.11.2013 - RN 8 K 13.30089
    13.10.2012 Klage erhoben (6 A 352/12).

    W e g e n der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren sowie im Verfahren 6 A 352/12.

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