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   RG, 16.04.1913 - Rep. I. 356/12   

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https://dejure.org/1913,172
RG, 16.04.1913 - Rep. I. 356/12 (https://dejure.org/1913,172)
RG, Entscheidung vom 16.04.1913 - Rep. I. 356/12 (https://dejure.org/1913,172)
RG, Entscheidung vom 16. April 1913 - Rep. I. 356/12 (https://dejure.org/1913,172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist es eine für die Vollstreckungsgegenklage geeignete "Einwendung", wenn geltend gemacht wird, der Vollstreckungsgläubiger gebe dem Vollstreckungstitel eine mit seinem Inhalte nicht zu rechtfertigende Auslegung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsgegenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 82, 161
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 172/05

    EURO und Schwarzgeld

    Zwar fehlt das Feststellungsinteresse, wenn eine Streitfrage im Vollstreckungsverfahren geklärt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1961 - IV ZR 59/61, NJW 1962, 109, 110; RGZ 82, 161, 164; Loewenheim in Ahrens aaO Kap. 71 Rdn. 2).
  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    In RGZ 82, 161 (164) ist allerdings die einschränkende Bemerkung enthalten, daß die Feststellungsklage dann zulässig sei, wenn der Streit sich nicht durch Auslegung seitens der Vollstreckungsorgane beheben lasse.
  • BGH, 25.06.1957 - VIII ZR 251/56

    Rechtsmittel

    Dieser soll und kann aber durch die mit den Hilfsanträgen begehrte Feststellung beseitigt werden Als Ziel einer Feststellungsklage aus § 256 ZPO ist nämlich die nähere Bestimmung des Inhaltes eines Vollstreckungstitels anerkannt (RGZ 82, 161, 163/164).
  • BGH, 15.10.1973 - II ZR 87/71

    Gründung einer Partenreederei mit einem Beteiligungsverhältnis von drei zu sieben

    Ist der etwaige Streit der Parteien über den Inhalt des Urteils im Wege der Auslegung nicht zu beheben, so ist eine neue Feststellungsklage möglich (vgl. RGZ 82, 161, 164).
  • BVerwG, 14.04.1970 - VII B 104.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Entstehen aufgrund einer unbestimmten Formulierung Meinungsverschiedenheiten über Inhalt und Tragweite eines Prozeßvergleichs, so sind diese ebenso wie ein Streit über den Inhalt eines rechtskräftigen Urteils in einem neuen Rechtsstreit zu klären, sofern sie nicht im Wege der Auslegung seitens der Vollstreckungsorgane beseitigt werden können (vgl. RGZ 82, 161, 164; OLG Celle ZZP 53 (1928) S. 35 [37]; Stein-Jonas a.a.O. II 3 a vor § 704).
  • BGH, 16.06.1972 - I ZR 121/70

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Zweifeln über den Inhalt einer

    Diese Fälle (vgl. RGZ 48, 367; 82, 161; 147, 27; BGH aaO) betreffen Sachverhalte, in denen Zweifel über den Umfang von durch die Urteile beschriebenen Schutzrechten (Patente und Warenzeichen) oder darüber bestanden, ob eine Verurteilung zur Zahlung in DM-West oder DM-Ost erfolgt war.
  • BGH, 01.03.1967 - Ib ZR 46/65

    Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich - Auslegung

    Die Klage ist demnach keine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO (RGZ 82, 161; Rosenberg, Lehrbuch 9. Aufl., § 183 III 2, S. 963) Die Anträge des Klägers stehen auch nicht im Verhältnis von Haupt- und Hilfsantrag zueinander; das Begehren des Hilfsantrags ist vielmehr Voraussetzung für das Verbot, aus dem Vergleich zu vollstrecken.
  • BGH, 25.11.1963 - II ZR 155/61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Die Beklagten sehen sich einer Gefahr gegenüber, die sie, wenn sie kein Rechtsmittel einlegen, später unter Umständen dazu zwingt, auf Feststellung des Urteilsinhalts klagen zu müssen (vgl. RGZ 82, 161, 164; 147, 27, 29).
  • BGH, 23.01.1963 - V ZR 81/62

    Rechtsmittel

    Anders ist auch die von der Revision angeführte Stelle bei Wieczorek, ZPO § 797 E I nicht zu verstehen, nämlich dahin, daß materiellrechtliche Einwendungen gegen den Anspruch, die sich auf die Entstehung des Anspruchs beziehen (Nichtigkeit des Vertrags wegen Sittenwidrigkeit oder ähnliches) nach § 767 ZPO zu verfolgen sind (vgl. auch RGZ 82, 161, allerdings hinsichtlich eines Urteils).
  • BGH, 12.02.1953 - IV ZR 206/52

    Rechtsmittel

    Eine Feststellungsklage mit dem Ziel, klarzustellen, dass eine vollstreckbare und rechtskräftige Entscheidung nicht gegen bestimmte Personen ergangen sei, ist statthaft (Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozessrechts, § 86 II 1 a; OLG 31, 51; RGZ 82, 161 [164]; 147, 27 [29]; RG SA 90, 31).
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