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   RG, 28.05.1913 - Rep. I. 435/12   

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https://dejure.org/1913,138
RG, 28.05.1913 - Rep. I. 435/12 (https://dejure.org/1913,138)
RG, Entscheidung vom 28.05.1913 - Rep. I. 435/12 (https://dejure.org/1913,138)
RG, Entscheidung vom 28. Mai 1913 - Rep. I. 435/12 (https://dejure.org/1913,138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann ein Architekt, der als Gehilfe eines anderen Architekten künstlerische Entwürfe zu den von diesem übernommenen Bauwerken liefert und dessen Weisungen unterworfen ist, an den Bauwerken ein Urheberrecht beanspruchen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrecht; Künstlerische Bauwerke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 82, 333
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 142/06

    Kranhäuser

    Ein gemeinsames Werk mehrerer Schöpfer (§ 8 Abs. 1 UrhG) liegt allerdings auch dann vor, wenn mehrere Personen zunächst ein Werk gemeinsam entworfen und zu diesem sodann in gegenseitiger Unterordnung unter die gemeinsame Gestaltungsidee für sich genommen selbständige und voneinander unabhängige schöpferische Einzelbeiträge geleistet haben (vgl. RGZ 82, 333, 336; BGHZ 123, 208, 212 - Buchhaltungsprogramm; v. Gamm, UrhG, § 8 Rdn. 10; Möhring/Nicolini/Ahlberg, UrhG, 2. Aufl., § 8 Rdn. 4 f.; Schricker/ Loewenheim aaO § 8 UrhG Rdn. 9; Wandtke/Bullinger/Thum aaO § 8 UrhG Rdn. 16 f.).

    Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass auch Teile eines Werkes - wie etwa die Gestaltung der Fassade eines Bauwerkes - Urheberrechtsschutz genießen, sofern sie für sich genommen eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG darstellen (RGZ 82, 333, 336; BGHZ 61, 88, 94 - Wählamt; BGH, Urt. v. 10.12.1987 - I ZR 198/85, GRUR 1988, 533, 534 - Vorentwurf II; Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 6/87, GRUR 1989, 416 - Bauaußenkante; BGHZ 151, 15, 21 - Stadtbahnfahrzeug; Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rdn. 66 f. und 151).

  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85

    "Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können auch Werkteile Urheberrechtsschutz genießen, sofern sie als solche den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügen, wie dies zum Beispiel bei der Fassadengestaltung eines Bauwerks der Fall sein kann (BGHZ 61, 88, 94 [BGH 18.05.1973 - I ZR 119/71] - Wählamt; RGZ 82, 333, 336 - Fassadengestaltung).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 6/87

    "Bauaußenkante"; Urheberrechtsschutzfähigkeit einer als Rundbogen gestalteten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können zwar auch Werkteile Urheberrechtsschutz genießen, sofern sie als solche den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügen, wie dies z.B. bei der Fassadengestaltung eines Bauwerks der Fall sein kann (BGHZ 61, 88, 94 - Wählamt; RGZ 82, 333, 336 Fassadengestaltung).
  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71

    Wählamt

    Das gilt auch für Fassadengestaltungen (RGZ 82, 333 f, 336; RG GRUR 1943, 187 f = Ufita Bd. 16 S. 35).
  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 143/52

    Verletzung des Bearbeiterurheberrechts

    Dies gilt auch dann, wenn die Bearbeitung des Schlagers auf einen entsprechenden Auftrag des Komponisten Heyden zurückgeht; denn Urheber und damit ursprünglicher Träger des Urheberrechtes ist allein derjenige, der die schöpferische Leistung erbracht hat, auf der die schutzwürdige individuelle Formgestaltung des Urheberrechtsgutes beruht (vgl. Allfeld, Das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst, 1928 § 2 Anm. 2; Ulmer a.a.O. S 116 [119]; RGZ 82, 333 [336]; 108, 62 [67]; Urt. d. Senates vom 26. Oktober 1952 - I ZR 93/51 - Lindenmaier-Möhring § 11 LitUrhG Nr. 1).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 93/51

    Krankenhauskartei

    Während das Eigentum an einer neuen Sache, die im Rahmen eines Dienstvertrages durch Verarbeitung oder Umbildung im Sinne von § 950 BGB entsteht, unmittelbar vom Dienstherrn erworben wird, wenn der Dienstverpflichtete die Verarbeitung nach allgemeiner Verkehrsanschauung für seinen Geschäftsherrn vornimmt, verbietet es der eigenartige persönlichkeitsrechtliche Einschlag des Urheberrechts, einen unmittelbaren Rechtserwerb des Auftraggebers oder Dienstherrn anzunehmen, für den das Werk geschaffen wird; es sei denn, der Dienstverpflichtete habe nur eine ganz untergeordnete, unselbständige Gehilfentätigkeit verrichtet (RGZ 82, 333 [336]; RGZ 108, 62 [64]).
  • LG München I, 20.12.2007 - 7 O 20567/07

    Bauvorhaben gestoppt

    Nach ständiger Rechtsprechung können auch Werkteile Urheberrechtsschutz genießen, sofern sie als solche den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügen, wie dies zum Beispiel bei der Fassadengestaltung eines Bauwerks der Fall sein kann (BGHZ 61, 88, 94 - Wählamt; RGZ 82, 333, 336 - Fassadengestaltung; GRUR 1988 533, 534 - Vorentwurf II).
  • LG München I, 20.12.2007 - 7 O 22578/07

    Urheberrecht des Architekten bei Fassaden-Nachbau

    Nach ständiger Rechtsprechung können auch Werkteile Urheberrechtsschutz genießen, sofern sie als solche den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügen, wie dies zum Beispiel bei der Fassadengestaltung eines Bauwerks der Fall sein kann (BGHZ 61, 88, 94 - Wählamt; RGZ 82, 333, 336 - Fassadengestaltung; GRUR 1988 533, 534 - Vorentwurf II).
  • LG Köln, 09.08.2006 - 28 O 63/06

    Anspruch der Erben eines vermeintlichen Kunstwerkurhebers auf Unterlassung

    Gemeinschaftlichkeit der Werkschöpfung als gewollte Zusammenarbeit unter den Beteiligten setzt eine Verständigung über die gemeinsame Aufgabe und eine wechselseitige Unterordnung unter die Gesamtidee des Werkes voraus (BGH GRUR 1994, 39, 40 - Buchhaltungsprogramm; RGZ 82, 333, 336 ; Schricker/Loewenheim § 8 Rn. 9; Haberstumpf Rn. 111; Sontag 9; ausführlich Stroh 30 ff. Vertragsmuster zur Regelung der Zusammenarbeit s. Nordemann in Münchener Vertragshandbuch Bd. 3 Ziff. IX. 3).
  • LG München I, 27.03.2008 - 7 O 4412/08

    Urheberrechtsverletzung: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Veränderung

    Nach ständiger Rechtsprechung können auch Werkteile Urheberrechtsschutz genießen, sofern sie als solche den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügen, wie dies zum Beispiel bei der Fassadengestaltung eines Bauwerks der Fall sein kann (BGHZ 61, 88, 94 - Wählamt; RGZ 82, 333, 336 - Fassadengestaltung; GRUR 1988 533, 534 - Vorentwurf II).
  • OLG München, 12.12.1991 - 29 U 3179/91

    Urheberrechtschutz für schlüsselfertige Häuser?

  • OLG München, 17.12.1987 - 29 U 5865/86

    Schadensersatz wegen einer Verletzung von Nutzungsrechten an Entwürfen von zwei

  • KG, 09.04.1976 - 5 U 731/76

    Bestimmung des Begriffes "Verfasser" bzgl. eines schriftlichen Werkes bei

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