Rechtsprechung
   RG, 05.12.1913 - Rep. VII. 413/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,132
RG, 05.12.1913 - Rep. VII. 413/13 (https://dejure.org/1913,132)
RG, Entscheidung vom 05.12.1913 - Rep. VII. 413/13 (https://dejure.org/1913,132)
RG, Entscheidung vom 05. Dezember 1913 - Rep. VII. 413/13 (https://dejure.org/1913,132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1913,132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ergreift die wirksame Anfechtung einer Pfändung ohne weiteres auch die ihr vorausgegangene Vorpfändung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderungspfändung; Vorpfändung; Anfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 83, 332
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZR 116/03

    Anfechtbarkeit einer einer Vorpfändung nachfolgenden Hauptpfändung

    aa) Das Reichsgericht hat dies angenommen (vgl. RGZ 83, 332, 334; 151, 265, 266 f).
  • LG Potsdam, 23.03.2006 - 12 O 694/02

    Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht durch Nichtvornahme der Vorpfändung

    Entgegen der zum Teil in der Literatur und höchstrichterlich zuletzt vom Reichsgericht vertretenen Auffassung, dass im Falle einer Vorpfändung und eines späteren Konkurses bzw. einer späteren Insolvenz die Voraussetzungen der Anfechtung nicht nur für die der Vorpfändung gemäß § 845 Abs. 2 ZPO zwingend folgende Pfändung, sondern auch für die Vorpfändung vorliegen müssen (RGZ 83, 332 ff.), ist richtigerweise jedenfalls unter der Geltung der Insolvenzordnung davon auszugehen, dass bei wirksamer Anfechtung der Pfändung auch die Wirkungen der Vorpfändung wegfallen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht