Rechtsprechung
RG, 14.01.1914 - Rep. V. B. 9/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragungsfähigkeit des Pfandrechts am Nacherbenrecht
Papierfundstellen
- RGZ 83, 434
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.03.2000 - III ZR 152/99
Amtspflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Festsetzung des geringsten …
Die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft enthält - vorbehaltlich einer Befreiung gemäß § 2136 BGB - lediglich eine Verfügungsbeschränkung zu Lasten des Vorerben (§ 2113 Abs. 1 BGB); ihre Eintragung im Grundbuch hat allein den Zweck, bei Verfügungen des Vorerben über das Nachlaßgrundstück einen etwaigen guten Glauben des Erwerbers zu zerstören (§§ 2113 Abs. 3, 892 BGB; RGZ 83, 434, 437).Dieser Schutz des Nacherbenrechts wird durch die Eintragung einer Verpfändung auf den Pfandgläubiger erweitert (vgl. RGZ 83, 434, 437 f.).
- BGH, 27.09.1995 - IV ZR 52/94
Untergang des Nacherbenanwartschaftsrechts
Allerdings führt die Vereinigung des Vorerbenrechts mit dem Nacherbenrecht in der Hand des Vorerben grundsätzlich zum Untergang des Nacherbenanwartschaftsrechts (RG SeuffA 78 Nr. 141, RGZ 83, 434, 437 und 101, 185; KG OLGE 40, 120, 122; BayObLG FamRZ 1992, 728 unter II 3 b aa; vgl. auch BGHZ 48, 214, 218 [BGH 01.06.1967 - II ZR 150/66]; ebenso das Schrifttum).
Rechtsprechung
RG, 14.01.1914 - V B 9/13 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist das Pfandrecht an dem eingetragenen Rechte des Nacherben eintragungsfähig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 83, 434