Rechtsprechung
RG, 23.06.1914 - Rep. III. 150/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1914,143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist ein die Unfallpension nach den Beamten-Unfall-Fürsorgegesetzen festsetzender Bescheid der Verwaltungsbehörden widerruflich?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unfallpension. Widerruflichkeit.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 85, 189
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
Weder wird er durch den Feststellungsbescheid in einen privatrechtlichen Anspruch umgewandelt, noch ist der Bescheid ein Anerkenntnis im Sinne eines selbständigen Verpflichtungsgrundes (so schon RGZ 85, 189 [193]). - BGH, 31.03.1952 - III ZR 55/51
Rechtsmittel
Der Bescheid vom 13. Juni 1944 ist daher entgegen der Ansicht des Klägers nicht unabänderlich, sondern ist zu ändern, sobald sich herausstellt, daß die Voraussetzungen der Unfallfürsorge nicht vorlagen oder nicht mehr vorliegen (…Nadler-Wittland a.a.O. § 123 Anm. 11; RGZ 85, 189 ff).