Rechtsprechung
RG, 16.12.1915 - Rep. IV. 157/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1915,174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Umständen kann gegen den Schuldner, nachdem er wegen Ungewißheit über die Person des Gläubigers hinterlegt hat, auf Anerkennung der Empfangsberechtigung des Gläubigers von diesem geklagt werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinterlegung. BGB. § 380
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 07.05.1915 - IV 157/15
- RG, 16.12.1915 - Rep. IV. 157/15
Papierfundstellen
- RGZ 87, 375
Wird zitiert von ...
- BAG, 21.02.2008 - 6 AZR 281/07
Prätendentenstreit - Bargeschäft vor Insolvenz - unechter Vertrag zu Gunsten …
Der Schuldner ist jedoch nicht mehr Beteiligter an der öffentlichrechtlichen Verwahrung, wenn er auf die Rücknahme verzichtet hat und auch nicht Leistung Zug um Zug fordert (RG 16. Dezember 1915 - IV 157/15 - RGZ 87, 375; Staudinger/Olzen BGB (2006) Vorbem. 15 zu §§ 372 ff.).