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   RG, 29.10.1915 - Rep. II. 137/15   

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https://dejure.org/1915,142
RG, 29.10.1915 - Rep. II. 137/15 (https://dejure.org/1915,142)
RG, Entscheidung vom 29.10.1915 - Rep. II. 137/15 (https://dejure.org/1915,142)
RG, Entscheidung vom 29. Oktober 1915 - Rep. II. 137/15 (https://dejure.org/1915,142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Müssen die Verpflichtungen, die den Mitgliedern einer Gesellschaft m. b. H. neben der Leistung von Kapitaleinlagen auferlegt werden, schon in dem Gesellschaftsvertrage selbst nach allen Richtungen hin genau bestimmt sein? 2. Liegt eine nachträgliche Vermehrung der den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtungen der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft m. b. H.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 87, 261
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.01.2006 - II ZR 306/04

    Grenze für Nachschusspflicht muss auch bei Publikumsgesellschaften im voraus

    Das erfordert bei Beitragserhöhungen die Angabe einer Obergrenze oder die Festlegung sonstiger Kriterien, die das Erhöhungsrisiko eingrenzen (st.Rspr.: Senat, BGHZ 66, 82, 85; zuletzt Sen.Urt. v. 4. Juli 2005 aaO; siehe schon RGZ 87, 261, 265 f.).
  • BGH, 04.07.2005 - II ZR 354/03

    Zulässigkeit von nachträglichen Beitragserhöhungen in einem geschlossenen

    Das erfordert bei Beitragserhöhungen die Angabe einer Obergrenze oder sonstige Kriterien, die das Erhöhungsrisiko eingrenzen (st.Rspr.: Senat, BGHZ 66, 82, 85; siehe schon RGZ 87, 261, 265 f.).
  • BGH, 23.01.2006 - II ZR 126/04

    Grenze für Nachschusspflicht muss auch bei Publikumsgesellschaften im voraus

    Das erfordert bei Beitragserhöhungen die Angabe einer Obergrenze oder die Festlegung sonstiger Kriterien, die das Erhöhungsrisiko eingrenzen (st. Rspr.: Senat, BGHZ 66, 82, 85; zuletzt Sen.Urt. v. 4. Juli 2005 aaO; siehe schon RGZ 87, 261, 265 f.; MünchKommBGB/Ulmer aaO § 707 Rdn. 6; § 709 Rdn. 92 f.).
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