Rechtsprechung
   RG, 24.03.1916 - Rep. VII. 441/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1916,2
RG, 24.03.1916 - Rep. VII. 441/15 (https://dejure.org/1916,2)
RG, Entscheidung vom 24.03.1916 - Rep. VII. 441/15 (https://dejure.org/1916,2)
RG, Entscheidung vom 24. März 1916 - Rep. VII. 441/15 (https://dejure.org/1916,2)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1916,2) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kommt es in der Revisionsinstanz noch darauf an, ob die Voraussetzungen der Verurteilung zu künftiger Zahlung vorgelegen hatten, wenn der Fälligkeitstermin nach Einlegung der Revision eingetreten ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung zu künftiger Zahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • RGZ 88, 178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/08

    Übergang des Kündigungsrechts eines nach der Beendigung eines Nießbrauchs in

    Der Bestimmung eines Leistungszeitpunkts (vgl. § 257 ZPO) bedarf es nicht mehr, nachdem der Anspruch im Laufe des Revisionsverfahrens fällig geworden ist (RGZ 88, 178 f.; Thomas/ Putzo/Reichold, ZPO, 29. Aufl., § 257 Rdn. 1; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 257 Rdn. 7).
  • BGH, 16.01.2020 - IX ZR 351/18

    Gestattung von Beschlussfassungen der Gläubiger über Rechte und Pflichten der

    Soweit das Berufungsurteil hinsichtlich der weiteren Namensschuldverschreibung die Beklagte gemäß § 257 ZPO zur künftigen Zahlung verurteilt hat, ist die Fälligkeit im Laufe des Revisionsverfahrens eingetreten und die Verurteilung aufrecht zu erhalten (vgl. RGZ 88, 178, 179).
  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 199/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht waren nämlich die bis 31. Januar 2008 eingeklagten Leistungen fällig geworden, so dass keine Klage auf künftige Leistungen mehr vorliegt (allgemeine Meinung; vgl. RG 24. März 1916 - Rep. VII 441/15 - RGZ 88, 178; Thomas/Putzo ZPO 29. Aufl. § 257 Rn. 1).
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

    Soweit im Verlauf eines Rechtsstreits die Fälligkeit eintritt, ist trotz des abweichenden Wortlauts des Antrags auf sofortige Leistung zu erkennen; denn die künftige Leistung ist infolge Zeitablaufs in eine gegenwärtige umgewandelt worden (vgl. RGZ 88, 178).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2006 - 10 U 115/05

    Mietforderungen im Urkundsprozess

    Indes gebietet der Gesichtspunkt der Prozessökonomie vorliegend, die Zulässigkeit des Antrages zu bejahen, nachdem der Antrag bei Klageerhebung insgesamt zulässig war und andernfalls eine neue Klage mit gleichgelagertem Sachverhalt die Folge wäre (vgl. RGZ 88, 178 [179]).
  • BGH, 16.02.1959 - II ZR 170/57

    Mitgliederwechsel vor Eintragung der GmbH

    Es kommt daher nicht erst darauf an, daß der Klageanspruch nach Erlaß des Berufungsurteils fällig geworden ist und ob das noch in der Revisionsinstanz berücksichtigt werden kann (bejahend: RGZ 88, 178; Wieczorek, ZPO § 257 A I b; wohl verneinend: OGHZ 1, 326).
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 750/68

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG München, 09.06.2017 - 481 C 3768/17

    Klage auf Hausgeldvorauszahlungen gegenüber aufteilendem Sondereigentümer

    Tritt Fälligkeit bei Antragstellung nach § 257 ZPO während des Verfahrens ein, so kann ohne Antragsänderung unbedingtes Urteil ergehen, wie es hier erfolgt ist (Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 257, Rn. 7 unter Bezugnahme auf RGZ 88, 178; BGH NJW-RR 2005, 1169; BGH NJW 2015, 1773, 1774) Die Verurteilung konnte ferner nach § 257 ZPO auf künftige Leistung bis Ende 2017 erstreckt werden, weil die Wohngeldforderung nach § 28 Abs. 2 WEG nicht von einer Gegenleistung abhängig ist, sowie nach § 258 ZPO, weil es sich um wiederkehrende Leistungen handelt.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 3 U 16/22

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil; Zahlungsrückstand bezüglich der Leistung

    Tritt Fälligkeit der zunächst eingeklagten künftigen Leistung während des laufenden Rechtsstreits ein, kann allerdings ohne Antragsänderung ein unbedingtes Urteil ergehen (RGZ 88, 178; BGH NJW-RR 2005, 1169; Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 257 Rz. 6, § 259 Rz 6).
  • OLG Dresden, 24.09.1998 - 21 U 1565/98

    Verbindung von Räumungs- und Zahlungsklage nach Kündigung des Mietverhältnisses

    Die zum Zeitpunkt der Berufungsverhandlung vom 24.09.1998 bereits fällig gewordenen Nutzungsentgeltzahlungen bis einschließlich September 1998, insgesamt somit 6 Monate mit einem Gesamtbetrag von 3.899,34 DM, waren durch unbedingte Verurteilung zuzusprechen, ohne dass es einer Änderung des Klageantrages bedurft hätte (vgl. Zöller-Greger, ZPO , 20. Auflage, § 257 Rdn. 7 mit Hinweis auf RGZ 88, 178 ).
  • LAG München, 07.12.2000 - 3 Sa 7/99

    Betriebliche Altersversorgung: Übergang von einer betrieblichen Einheitsregelung

  • OLG Brandenburg, 15.03.2023 - 3 U 16/22

    Nutzungsentschädigung - Nettokaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung,

  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 595/93
  • KG, 12.01.1981 - 8 W REMiet 4154/80
  • LAG München, 16.11.2000 - 3 Sa 7/99

    Einbeziehung einer fiktiven Sozialrente in die Rentenberechnung; Begrenzung

  • BGH, 29.10.1953 - IV ZR 75/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1968 - IV ZR 673/68

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht