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   RG, 16.05.1916 - Rep. VII. 77/16   

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RG, 16.05.1916 - Rep. VII. 77/16 (https://dejure.org/1916,107)
RG, Entscheidung vom 16.05.1916 - Rep. VII. 77/16 (https://dejure.org/1916,107)
RG, Entscheidung vom 16. Mai 1916 - Rep. VII. 77/16 (https://dejure.org/1916,107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 88, 237
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Dieser Wortlaut entspricht demjenigen des § 30 KO und des § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO, die mit dem bestimmten Artikel "dem" allein auf denjenigen Eröffnungsantrag abstellten, der - sei es auch mit anderen - zur Verfahrenseröffnung führte (Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 30 Rn. 47; vgl. RGZ 88, 237 f).
  • BGH, 14.10.1999 - IX ZR 142/98

    Anfechtung einer Zahlung zur Abwendung des Gesamtvollstreckungsverfahrens

    Dies entspricht auch der einhelligen Meinung zur vergleichbaren Problematik des § 30 KO (vgl. RGZ 36, 73, 74; 88, 237; RG WarnRspr. 1929 Nr. 81; Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 30 Rdnr. 47; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 30 Rdnr. 17; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 30 KO Anm. 7 a).
  • OLG Dresden, 10.03.1998 - 14 U 1524/97

    Berechnung der Anfechtungsfrist bei Rücknahme und erneuter Stellung des

    Der Gesetzgeber hat daher mit der Einfügung der 2. Alternative des § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO einen Anfechtungstatbestand geschaffen, der an eine äußerlich für Dritte leicht wahrnehmbare Tatsache anknüpft und damit auch die Feststellungen in einem Anfechtungsprozeß erleichtert (vgl. RGZ 36, 73; RGZ 88, 237).

    Eine erweiternde Auslegung der Gesetzesbestimmung auf solche Anträge, die in der Folge zurückgenommen, für erledigt erklärt oder abgelehnt worden sind, kommt daher nicht in Betracht (vgl. RGZ 36, 73; RGZ 88, 237; Gottwald/Huber, Nachtrag "Gesamtvollstreckungsordnung" zum Insolvenzrecht-Handbuch, 1993, Kap. III. Abschn. 7 D, Rdn. 6; Smid-Zeuner, GesO , 3. Aufl. 1996/97, § 10 Rdn. 127; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO , 3. Aufl. 1995, § 10 Rdn. 85; Kuhn/Uhlenbruck, KO , 11. Auf.. 1994, § 30 Rdn. 17; Jaeger/Henckel, KO , 9. Aufl. 1997, § 30 Rdn. 47).

  • OLG Hamm, 07.09.2000 - 27 U 17/00

    Konkursanfechtung - Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens - Erledigung des

    Die angefochtene Befriedigung des Beklagten ist jedoch nicht "nach dem Antrage auf Eröffnung des Verfahrens" im Sinne von § 30 KO vorgenommen worden Insoweit ist seit RGZ 88, 237 einhellig anerkannt, dass Voraussetzung für die Wirkung eines Eröffnungsantrags i.S.d. § 30 KO ist, dass der Konkurs tatsächlich auf diesen Antrag hin eröffnet worden ist (vgl. z.B. Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl. Anm. 7) a) zu § 30 KO m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1984 - IX ZR 82/83

    Hinausschiebung des für die Gläubigeranfechtung maßgeblichen Zeitpunkts durch

    Wie sie selbst nicht leugnet, ist es für die Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO gleichgültig, innerhalb welcher Zeitspanne über einen Konkursantrag entschieden und das Verfahren eröffnet wird (RGZ 88, 237).
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