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   RG, 06.07.1916 - Rep. VI. 147/16   

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RG, 06.07.1916 - Rep. VI. 147/16 (https://dejure.org/1916,124)
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RG, Entscheidung vom 06. Juli 1916 - Rep. VI. 147/16 (https://dejure.org/1916,124)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 88, 373
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2013 - 1 U 168/12

    Inanspruchnahme des Bürgen für ein Darlehen: Fälligkeit eines

    Dies folgt schon aus dem Zweck der genannten gesetzlichen Regelung, die - nur - auf eine Förderung der insolvenzrechtlichen Schuldenbereinigung gerichtet ist (vgl. - zur Vorgängervorschrift § 65 KO - BGH NJW 2000, 1408-1409 [juris Tz. 16]; RG RGZ 88, 373-377 [375] und - zur aktuellen Rechtslage - Jaeger - Henckel , InsO, 1. Aufl. 2004, § 41 Rn. 14; Nerlich/Römermann - Andres , InsO, EL 15 April 2008, § 41 Rn. 6 sowie von Wilmowsky WM 2008, 1189-1196 [1193]).
  • RG, 28.06.1922 - V 100/22

    Beweislast für die Höhe der Vergütung, Provision

    Dort wo das Gesetz einen regelmäßigen Vertragsinhalt voraussetzt, ist derjenige, der sich auf diesen bezieht, insoweit des Beweises enthoben, während derjenige, der sich auf eine abweichende Regelung der Parteien beruft, den Beweis dafür übernehmen muss (im Anschluss an RGZ 57, 46, 49; 68, 305, 308; 88, 373, 376).
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Beweislast im Falle des § 355 Abs. 3 HGB., wenn der Schuldner eine Vereinbarung behauptet, daß der Gläubiger ihm die Kreditsumme bis zu einem bestimmten Tage zur Verfügung halten solle.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 88, 373
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