Rechtsprechung
RG, 06.07.1916 - Rep. VI. 147/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zu § 355 Abs. 3 HGB. Beweislast.
Verfahrensgang
- RG, 06.06.1916 - VI 147/16
- RG, 06.07.1916 - Rep. VI. 147/16
Papierfundstellen
- RGZ 88, 373
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 04.02.2013 - 1 U 168/12
Inanspruchnahme des Bürgen für ein Darlehen: Fälligkeit eines …
Dies folgt schon aus dem Zweck der genannten gesetzlichen Regelung, die - nur - auf eine Förderung der insolvenzrechtlichen Schuldenbereinigung gerichtet ist (vgl. - zur Vorgängervorschrift § 65 KO - BGH NJW 2000, 1408-1409 [juris Tz. 16]; RG RGZ 88, 373-377 [375] und - zur aktuellen Rechtslage - Jaeger - Henckel , InsO, 1. Aufl. 2004, § 41 Rn. 14;… Nerlich/Römermann - Andres , InsO, EL 15 April 2008, § 41 Rn. 6 sowie von Wilmowsky WM 2008, 1189-1196 [1193]). - RG, 28.06.1922 - V 100/22
Beweislast für die Höhe der Vergütung, Provision
Dort wo das Gesetz einen regelmäßigen Vertragsinhalt voraussetzt, ist derjenige, der sich auf diesen bezieht, insoweit des Beweises enthoben, während derjenige, der sich auf eine abweichende Regelung der Parteien beruft, den Beweis dafür übernehmen muss (im Anschluss an RGZ 57, 46, 49; 68, 305, 308; 88, 373, 376).
Rechtsprechung
RG, 06.06.1916 - VI 147/16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Beweislast im Falle des § 355 Abs. 3 HGB., wenn der Schuldner eine Vereinbarung behauptet, daß der Gläubiger ihm die Kreditsumme bis zu einem bestimmten Tage zur Verfügung halten solle.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 06.06.1916 - VI 147/16
- RG, 06.07.1916 - VI 147/16
Papierfundstellen
- RGZ 88, 373