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RG, 28.10.1916 - Rep. V. 209/16 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist die Vorschrift des § 1165 sinngemäß auch auf den Fall des § 1173 Abs. 2 BGB. anzuwenden? 2. Ist im Sinne des § 1164 BGB. der Vollstreckungsschuldner im Verhältnis zum Ersteher dessen Rechtsvorgänger?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesamthypothek; Zwangsversteigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 89, 77
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf erstmalige Herstellung …
Der Ersteher erwirbt das Eigentum originär, nicht als Rechtsnachfolger des Schuldners; der rechtsgestaltende Hoheitsakt nach § 81 ZVG schafft Eigentum in der Person des Erstehers, das nicht vom Schuldner abgeleitet ist (BGH NJW-RR 1986, 1115/1116; RGZ 89, 77/79 f.). - BGH, 09.05.1969 - V ZR 26/66
Mithaftverzicht bei Gesamtgrundschuld
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