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   RG, 06.11.1917 - Rep. VII. 259/17   

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https://dejure.org/1917,207
RG, 06.11.1917 - Rep. VII. 259/17 (https://dejure.org/1917,207)
RG, Entscheidung vom 06.11.1917 - Rep. VII. 259/17 (https://dejure.org/1917,207)
RG, Entscheidung vom 06. November 1917 - Rep. VII. 259/17 (https://dejure.org/1917,207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wird durch Versäumung der in § 41 KO. bestimmten einjährigen Ausschlußfrist das Anfechtungsrecht des Einzelgläubigers mitbetroffen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Anfechtungsrechts eines Einzelgläubigers

  • opinioiuris.de

    Ausschluss des Anfechtungsrechts eines Einzelgläubigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 91, 90
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.04.2013 - IX ZR 268/12

    Insolvenzrecht: Anspruch auf anfechtungsrechtliche Rückgewähr im Zweitverfahren

    Schon für die Ausschlussfrist des § 41 Abs. 1 Satz 1 KO war anerkannt, dass sie dem Gegner in der nachfolgenden Gläubigeranfechtung keine Einrede gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 AnfG 1879 gewährte (RGZ 91, 90, 92 ff; Jaeger, Anfechtungsgesetz, 2. Aufl., § 13 Anm. 28 aE).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 12 U 86/11

    Verjährung von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung bei mehrfacher Eröffnung des

    Mit der Beendigung des Insolvenzverfahrens erlöschen mithin nur die Insolvenzanfechtungsansprüche des entsprechenden Insolvenzverwalters, nicht aber die Anfechtungsansprüche der Gläubiger (vgl. RGZ 91, 90 (92)).

    Dies gilt jedoch nicht hinsichtlich des Ablaufs der Verjährungsfrist nach § 146 Abs. 1 InsO (vgl. RGZ 91, 90 (94); Paulus , in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 18 AnfG Rn. 9; Huber , AnfG, 10. Aufl. § 18 Rn. 13).

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