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   RG, 02.03.1918 - Rep. V. 329/17   

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https://dejure.org/1918,222
RG, 02.03.1918 - Rep. V. 329/17 (https://dejure.org/1918,222)
RG, Entscheidung vom 02.03.1918 - Rep. V. 329/17 (https://dejure.org/1918,222)
RG, Entscheidung vom 02. März 1918 - Rep. V. 329/17 (https://dejure.org/1918,222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann derjenige, welcher zur Sicherung einer Forderung ein Pfand bestellt oder eine Sache oder ein Recht übereignet hat, die Herausgabe der Sicherheit Zug um Zug gegen Befriedigung des Gläubigers verlangen? Muß er sich in der Klage unter Bezifferung der Forderung zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückgabe der Pfandsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 92, 280
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der

    Das Berufungsgericht hatte angesichts seiner Rechtsauffassung, die Beklagte könne sich ohnehin wegen der verjährten, den Sparbuchbetrag übersteigenden Forderungen aus der Sicherheit befriedigen, keinen Anlass, hierzu Feststellungen zu treffen oder auch nur im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage auf das Einlösungsrecht des Verpfänders nach § 1223 Abs. 2 BGB hinzuweisen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. April 1999 - I ZR 37/97, NJW 1999, 3716 unter II 3 b; RGZ 92, 280, 281 f.; Staudinger/D. Wiegand, BGB, Neubearb. 2009, § 1223 Rn. 10, § 1273 Rn. 21).
  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 37/97

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts; Rechtstellung des Lagerhalters im Hinblick

    Liegen die Voraussetzungen des § 1223 Abs. 2 BGB vor, so kann der Verpfänder allerdings die Rückgabe des Pfandes Zug um Zug gegen Anerbieten der Befriedigung des Gläubigers verlangen (vgl. RGZ 92, 280, 281; Staudinger/Wiegand, BGB, 13. Bearb., § 1223 Rdn. 10).
  • BGH, 14.02.1979 - VIII ZR 284/78

    Verpflichtung des Pfandgläubigers zur Rückgabe der Pfandsache

    Sein abweichendes Urteil RG JW 1914, 76 (= Recht 1913 Nr. 3258) setzt sich mit der vorherigen Rechtsprechung nicht auseinander und wird in RGZ 92, 280, 282 - allerdings von einem anderen Senat - einschränkend dahin interpretiert, es habe sich in jenem Falle nur darum gehandelt, ob der Pfandgläubiger Zahlung seiner Forderung - von vornherein - nur gegen das Anerbieten der Pfandrückgabe verlangen könne.
  • OLG Köln, 19.03.2002 - 3 U 51/01

    Entstehung des gesetzlichen Pfandrechts am Transportgut

    Im Zweifel wird anzunehmen sein, dass er wenigstens hilfsweise bereit ist, die gerichtlich festgestellte Schuld zu bezahlen (vgl. RGZ 92, 280 ff. und 140, 345 ff.; Palandt/Bassenge, BGB 60. Aufl., § 1223 Rn. 2).
  • BGH, 21.03.1962 - VIII ZR 2/61

    Rechtsmittel

    Auch insoweit enthalten seine Ausführungen keinen Rechtsirrtum zum Nachteil des Beklagten; denn § 1223 BGB ist entsprechend auch auf die Sicherungsabtretung und die Sicherungsübereignung anwendbar (BGB RGRK 10. Aufl. § 1223 Anm. 4 mit Nachweisen, RGZ 92, 280, 281; Soergel 9. Aufl. § 1223 BGB Anm. 12; Palandt BGB 21. Aufl. § 1223 Anm, 4).
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