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   RG, 17.06.1918 - Rep. VI. 109/18   

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https://dejure.org/1918,256
RG, 17.06.1918 - Rep. VI. 109/18 (https://dejure.org/1918,256)
RG, Entscheidung vom 17.06.1918 - Rep. VI. 109/18 (https://dejure.org/1918,256)
RG, Entscheidung vom 17. Juni 1918 - Rep. VI. 109/18 (https://dejure.org/1918,256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unzulässige Beschränkung der Verhandlung auf den Grund des Klaganspruchs. 2. Ausübung des Fragerechts.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Verhandlung und der Entscheidung auf den Grund des Anspruchs; Ausübung des Fragerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 93, 152
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    In einem solchen Ausnahmefall ist die Feststellungsklage in einer Weise beziffert, daß ein Grundurteil seinen Zweck erfüllen kann (RGZ 93, 152, 154; BAGE 23, 62, 63; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 304 Rdnr. 5; Thomas/Putzo, ZPO 18. Aufl. § 304 Rdnr. 2).
  • BGH, 10.01.2017 - II ZR 94/15

    Aktiengesellschaft: Einlagenrückgewähr durch Besicherung eines

    In einem solchen Ausnahmefall ist die Feststellungsklage in einer Weise beziffert, dass ein Grundurteil seinen Zweck erfüllen kann (BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - VI ZR 187/13, NJW-RR 2014, 1118 Rn. 19; Urteil vom 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, NJW 2000, 1572; Urteil vom 9. Juni 1994 - IX ZR 125/93, WM 1994, 2113, 2114, insoweit nicht in BGHZ 126, 217; Urteil vom 19. Februar 1991 - X ZR 90/89, NJW 1991, 1896; RGZ 93, 152, 154).
  • OLG Hamm, 11.06.1999 - 30 U 238/98

    Mietverträge i.R.d. sog. "Aktion Union" mit Mitteln des Landeshaushalts nach 1945

    Dies kann jedoch - und ist dies vorliegend auch - bei einem bezifferten Feststellungsantrag der Fall sein, so daß bei einer solchen Fallgestaltung ein Grundurteil seinen Zweck erfüllen kann (BGH NJW 94, 3295/3296; BAG NJW 71, 774; RGZ 93, 152/154; Müko/Musielak, ZPO, § 304 Rdn. 6; Thomas/Putzo, § 304 Rdn. 2; Zöller/ Vollkommer § 304 Rdn. 3).
  • BGH, 23.10.1953 - I ZR 106/52

    Rechtsmittel

    Bei bezifferten Feststellungsklagen ist auch der Erlaß eines Zwischenurteils über den Grund nach § 304 ZPO zulässig (RGZ 8, 360 [362]; 93, 152 [154]; 131, 119 [125]).
  • BAG, 20.11.1970 - 1 AZR 409/69

    Betriebsratszustimmung - Vermittlungsstelle - Abfindungsanspruch - Konkurs

    4 Bei der Festsetzung der Höhe der Abfindung ist gemäß § 74 BetrVG u a die wirtschaftliche Lage des Klagers und der Gemeinschuldnerin zu berücksichtigen Dazu hat das Landesarbeitsgericht keine Feststellungen getroffen Da solche Feststellungen nur in der Tatsacheninstanz getroffen werden können, ist der Rechtsstreit z Z lediglich dem Grunde nach zur Entscheidung reif Daß es sich im Streitfall um einen Feststellungsantrag handelt, steht dem Erlaß eines Grundurteils nicht entgegen, es handelt sich nämlich um eine bezifferte Feststellungsklage (RGZ 93 152 [15], Wieczorek, ZPO, § 3 o 4 Anm A II, Stein-Jonas, ZPO, 19 Aufl , § Anm I, Baumbach-Lauterbach, ZPO, 29 Aufl , § Jo4 Anm 2 A, jeweils mit weiteren Nachweisen) gez Dr Müller Wendel Wichmann.
  • BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64

    Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Gerichtsassessor - Ersatz des

    Ob dem Beklagten darin gefolgt werden könnte, daß sich der Kläger gemäß § 173 VwGO, § 295 ZPO auf den gerügten Mangel nicht berufen könne, weil er zur Sache verhandelt habe, ohne den Mangel zu rügen, bedarf keiner Entscheidung (vgl. dazu RGZ 93, 152 [155]; Baumbach-Lauterbach-Albers, ZPO, 29. Aufl., § 295 Anm. 3 B; Stein-Jonas-Schönke-Pohle, ZPO, § 295 Anm. II 2 a).
  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 199/68

    Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch Grundschulderwerb - Absehen von

    Nach der Auffassung, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. Oktober 1953, V ZR 162/52 (LM ZPO § 256 Nr. 16) vertreten hat, bedarf der Entschluß des Berufungsrichters, von Zurückverweisung abzusehen und stattdessen selbst zu entscheiden, einer Begründung, aus der das Revisionsgericht zu ersehen vermag, ob die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens gewahrt worden sind; das Fehlen einer solchen Begründung stellt einen - mit der Revision angreifbaren - Verfahrensverstoß dar (ebenso BGHZ 23, 36, 50 f [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55]; anderer Meinung Wieczorek, ZPO § 540 Anm. A II; vgl. auch RGZ 61, 409, 413; 77, 132, 138 f; 93, 152, 155).
  • BGH, 05.03.1970 - V BLw 33/69

    Weiterverweisung einer Klage durch ein Landgericht - Weiterverweisung einer

    Als Bezifferung genügt es, wenn der Anspruch im Antrag zusammen mit den Angaben über seinen Grund so bestimmt gekennzeichnet ist, daß auf diesen tatsächlichen Unterlagen der Betrag durch gerichtliches Ermessen festgestellt werden kann (vgl. RGZ 93, 152, 154).
  • BGH, 24.01.1962 - IV ZR 225/61

    Rechtsmittel

    Denn die Vorschrift des § 304 ZPO greift auch bei Feststellungsklagen ein, sofern sie eine nach Grund und Betrag streitige Verpflichtung zum Gegenstand haben (RGZ 93, 152, 154).
  • BGH, 07.05.1958 - V ZR 113/57

    Rechtsmittel

    Bei diesem Ergebnis bedarf es keines Eingehens mehr darauf, ob die Rüge auch schon deshalb keinen Erfolg haben kann, weil es im freien, in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht nachprüfbaren Ermessen des Berufungsgerichts steht, von der ihm in § 539 gegebenen Befugnis keinen Gebrauch zu machen (RGZ 93, 152, 155; WarnRspr 1912 Nr. 229; Stein/Jonas/Schönke ZPO 18. Aufl. § 539 Anm. II 1; Baumbach/Leuterbach a.a.O. § 539 Anm. I A; Sydow/Busch ZPO 22, Aufl. § 539 Anm. 4).
  • BGH, 10.10.1951 - II ZR 72/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.06.1954 - VI ZR 90/53

    Rechtsmittel

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