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   RG, 01.06.1918 - V 40/18   

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https://dejure.org/1918,554
RG, 01.06.1918 - V 40/18 (https://dejure.org/1918,554)
RG, Entscheidung vom 01.06.1918 - V 40/18 (https://dejure.org/1918,554)
RG, Entscheidung vom 01. Juni 1918 - V 40/18 (https://dejure.org/1918,554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann verjährt der Schadensersatzanspruch des Grundstückskäufers gegen den Verkäufer wegen Nichtbestehens einer zugesicherten Grunddienstbarkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 93, 71
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 102/11

    Erlöschen des Erbbaurechts: Grunddienstbarkeit als Bestandteil des

    Grunddienstbarkeiten nach § 1018 BGB sind subjektiv-dingliche Rechte, die nach §§ 96, 93 BGB als wesentliche, nicht abtrennbare Bestandteile des herrschenden Grundstücks gelten (vgl. RGZ 93, 71, 72; BayObLG …
  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    § 468 BGB ist eine Sonderbestimmung (RGZ 93, 71, 73; Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl., § 468 Rdn. 4; vgl. auch Senat aaO), die in Satz 1 Zweifeln des historischen Gesetzgebers Rechnung trug, ob die Flächengröße als Mengenangabe eine Eigenschaft des Grundstücks ausmachen könne, und mit der Einschränkung des Wandlungsrechts in Satz 2 Unzulänglichkeiten der Grundstücksvermessung Rechnung tragen wollte (Motive II, S. 233 und 234).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 15 W 360/07

    Belastung einer Grunddienstbarkeit mit einer beschränkten persönlichen

    Zwar kann die Grunddienstbarkeit in Wirklichkeit nicht Bestandteil der das Grundstück bildenden Fläche sein, wohl aber muss sie als solcher behandelt werden (RGZ 93, 71, 73; Senat in Rpfleger 1980, 225; BayObLG NJW-RR 1990, 1043).
  • BGH, 07.07.1999 - VIII ZR 131/98

    Fremd- bzw. Eigengelder eines Rechtsanwalts bei Veräußerung der

    Denn die Verjährungseinrede war, wie die Revision selbst einräumt, offensichtlich unbegründet, weil der Beklagte keine Sachmängel - mit der kurzen Verjährungsfrist des § 477 Abs. 1 BGB -, sondern Rechtsmängel eingewendet hatte; die daraus hergeleiteten Ansprüche verjähren indessen nach den allgemeinen Vorschriften (RGZ 93, 71, 73; MünchKomm-BGB/Westermann, 3. Aufl., § 477 Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93

    Benutzungsregelung für Garage auf Nachbargrundstück

    Zu diesen Rechten gehört auch die Grunddienstbarkeit (BayObLG a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.O.; AG Coburg a.a.O.; Palandt/Heinrichs a.a.O. § 96 Rn. 2; BGB-RGRK-Kregel a.a.O. § 96 Rn. 6), welche ihrer Natur nach auch als wesentlicher Bestandteil., des Grundstücks zu behandeln ist (RGZ 93, 71, 73; BGB-RGRK-Kregel a.a.O § 96 Rn. 13).
  • BGH, 09.07.1954 - V ZB 6/54

    Rechtsmittel

    Es gilt gemäß § 96 BGB als Bestandteil des Erbbaurechts (vgl. BGB RGRK a.a.O. § 11 Anm. 1; Glaß-Scheidt a.a.O. § 11 Anm. E; Staudinger a.a.O. § 11 Anm. 6; Planck a.a.O. § 11 Anm. 8; Kretzschmar a.a.O. § 11 Anm. I Nr. 5, § 2 Anm. 7; Wolff, Lehrbuch des Sachenrechts, 9. Bearbeitung § 104 IV), und zwar gemäß § 93 BGB als wesentlicher Bestandteil (vgl. RGZ 93, 71 [73]).
  • BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Erwerbsunternehmens -

    Die Rechtsprechung ist dem mehrfach gefolgt (RG DR 1942, 465; RGZ 96, 89, 90), so beim Verkauf einer Apotheke einschließlich des Rechts der Fortführung der bisherigen Bezeichnung "Hofapotheke" (RG WarnRspr 1914 Nr. 263), bei der Veräußerung eines Landguts mit dem Recht zur Benutzung einer Anschlußweiche gegenüber der Eisenbahn (RG Recht 1919 Nr. 2097), bei Verkäufen von Grundstücken, mit denen Grunddienstbarkeiten oder Abdeckereigerechtigkeiten verbunden gewesen sein sollten (RGZ 93, 71, 73; 83, 198, 200).
  • BayObLG, 11.07.1990 - BReg. 2 Z 42/90

    Unzulässige Aufteilung einer Reallast auf mehrere Miteigentümer

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  • BayObLG, 04.12.1980 - BReg. 2 Z 45/80

    Voraussetzungen für die Übertragung eines Waldnutzungsrechts

    Ein Fall des § 93 BGB (vgl. hierzu RGZ 93, 71 /73) ist nicht gegeben, weil eine Trennung weder das Grundstück noch das Nutzungsrecht in seinem Wesen verändert.
  • OLG Koblenz, 15.04.1999 - 5 U 1388/98

    Grunddienstbarkeit - Beengtes Fahrrecht - Sachmangel

    Die notariellen Verträge beschreiben die Grunddienstbarkeit zwar als Bestandteil des Wohnungseigentums und damit des verkauften Rechts (vgl. RGZ 93, 71, 73).
  • BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79

    Zur Eintragungsfähigkeit der Benutzungsregelung für eine als Grunddienstbarkeit

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