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RG, 30.05.1918 - Rep. VI. 81/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Wie gestaltet sich die Ausgleichung zwischen Gesamtschuldnern, die dem Verletzten auf Grund des Haftpflichtgesetzes in gleicher Weise schadensersatzpflichtig sind? Berücksichtigung einer Erhöhung der Betriebsgefahr durch Säumnis eines Angestellten, für dessen Handlung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgleichung zwischen Gesamtschuldnern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 93, 96
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14
Zusammenstoß von Pkw und Privatbahn auf unzureichend gesichertem Bahnübergang - …
Sie besteht darüber hinaus zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen und dem von diesen unmittelbar oder über einen Subunternehmer mit der Sicherung der Gleisanlagen betrauten Schrankenwärter, weil sich auch bei sorgfältiger Auswahl des Schrankenwärters die Mängel in der Ausführung der ihm übertragenen Betriebshandlung als Mängel des Betriebes selbst darstellen, die die Sachlage gegenständlich beeinflussen und deshalb auch bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge Berücksichtigung finden müssen (vgl. RGZ 93, 96 ff.).