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   RG, 19.11.1918 - Rep. III. 293/18   

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https://dejure.org/1918,128
RG, 19.11.1918 - Rep. III. 293/18 (https://dejure.org/1918,128)
RG, Entscheidung vom 19.11.1918 - Rep. III. 293/18 (https://dejure.org/1918,128)
RG, Entscheidung vom 19. November 1918 - Rep. III. 293/18 (https://dejure.org/1918,128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Vermieter, der Räume zum Betrieb einer Schankwirtschaft vermietet, zur Vornahme der baulichen Änderungen verpflichtet, von denen die Polizeibehörde die Erteilung der Schankerlaubnis an den Mieter abhängig macht, obwohl er bei dem Vertragsschluß erklärt hat, er ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermietung von Räumen zum Betrieb einer Schankwirtschaft

  • opinioiuris.de

    Räume zum Betrieb einer Schankwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 138
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 23.05.2016 - 8 U 10/15

    Geschäftsraummietvertrag: Auslegung der Risikoübernahme des Mieters hinsichtlich

    Der Vermieter schuldet nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB mangels abweichender wirksamer Vereinbarungen die Überlassung in einem genehmigungsfähigen Zustand und hat etwaige Baumaßnahmen, welche zu dessen Erreichung erforderlich sind, auf eigene Kosten zu veranlassen (vgl. RGZ 94, 138; BGH GE 2008, 120 Tz 14, 17 betr.

    Jedenfalls folgt aus dem Gebot enger Auslegung, dass sich die Risikoübernahme des Mieters nicht auf Risiken erstreckt, welche den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (vgl. RGZ 94, 138, 140; Ghassemi-Tabar, a.a.O., § 536 Rn 72, 79).

  • KG, 23.06.2016 - 8 U 62/15

    Geschäftsraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und

    Der Vermieter schuldet nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB mangels abweichender wirksamer Vereinbarungen die Überlassung in einem genehmigungsfähigen Zustand und hat etwaige Baumaßnahmen, welche zu dessen Erreichung erforderlich sind, auf eigene Kosten zu veranlassen (vgl. RGZ 94, 138; BGH GE 2008, 120 Tz 14, 17 betr.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 10 U 177/87

    Formularmäßige Klausel; Gewährleistungsausschluß; Konzessionsfähigkeit;

    Dies stellt einen Fehler der Mietsache i. S. des § 537 Abs. 1 BGB dar (so schon RGZ 94, 138 für die Errichtung eines "Frauenaborts« als Voraussetzung für die Erteilung der Schankerlaubnis).
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