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   RG, 29.01.1919 - Rep. I. 252/18   

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https://dejure.org/1919,63
RG, 29.01.1919 - Rep. I. 252/18 (https://dejure.org/1919,63)
RG, Entscheidung vom 29.01.1919 - Rep. I. 252/18 (https://dejure.org/1919,63)
RG, Entscheidung vom 29. Januar 1919 - Rep. I. 252/18 (https://dejure.org/1919,63)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann eine mit einer Zurückbehaltungseinrede behaftete Forderung aufgerechnet werden, wenn sich der Gegner hinsichtlich der Leistung, wegen deren er zurückhält, im Annahmeverzuge befindet?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit einer Zurückbehaltungseinrede behafteten Forderung bei gleichzeitigem Vorliegen eines Annahmeverzugs des Aufrechnungsgegners

  • opinioiuris.de

    Aufrechnung mit einer Zurückbehaltungseinrede behafteten Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 309
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    a) Die §§ 320 ff BGB sind auf die Rückabwicklung nichtiger Verträge unanwendbar (vgl. RGZ 94, 309, 310; MünchKomm-BGB/Emmerich, 4. Aufl., vor § 320 Rn. 31; Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl., Einf. v. § 320 Rn. 1).
  • BGH, 03.02.1959 - VIII ZR 14/58
    Der zur Wandlung berechtigte Käufer kann mit der Forderung auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises für gelieferte Ware aufrechnen, wenn der Gegner sich auf Grund eines wirksamen Angebots, die Ware zurückzunehmen, im Annahmeverzug befindet (vgl. RGZ 94, 309).

    Daraus folgt, daß die Einrede des Zurückbehaltungsrechtes aus §§ 467, 348 in Verbindung mit § 320 BGB der Aufrechnung mit der Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises dann nicht entgegensteht, wenn der Käufer dem Verkäufer die Rücknahme der Ware angeboten, dieser sie abgelehnt und der Käufer sie trotzdem zur Verfügung gehalten hat (vgl. RGZ 94, 309).

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