Rechtsprechung
   RG, 01.07.1919 - Rep. III. 23/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,315
RG, 01.07.1919 - Rep. III. 23/19 (https://dejure.org/1919,315)
RG, Entscheidung vom 01.07.1919 - Rep. III. 23/19 (https://dejure.org/1919,315)
RG, Entscheidung vom 01. Juli 1919 - Rep. III. 23/19 (https://dejure.org/1919,315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1919,315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Bedeutung einer Zurücknahme beanstandeter Gattungsware für den Lieferungsanspruch des Käufers. Verjährung dieses Anspruchs.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kauf. Ersatzlieferung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 96, 169
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines

    Das entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (so bereits RGZ 96, 169; Senatsurteil vom 26. Oktober 1960 - VIII ZR 150/59 unter I 4, insoweit in NJW 1961, 117 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHZ 60, 9, 11 f und Senatsurteil vom 1. Dezember 1971 - VIII ZR 143/70 = WM 1972, 161 unter II 1 und 2) und der wohl einhelligen Meinung im Schrifttum (Erman/Grunewald, aaO, § 480 Rdnr. 9; Staudinger/Honsell, aaO, § 480 Rdnr. 19; Soergel/Huber, aaO, § 480 Rdnr. 36; MünchKomm/H. P. Westermann, aaO, § 480 Rdnr. 11).
  • BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56

    Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers

    Das Reichsgericht hat zwar in mehreren Entscheidungen darauf abgestellt, ob die Einigung über die Ersatzlieferung dahin auszulegen ist, daß der Anspruch hierauf nunmehr nicht unmittelbar aus § 480 Abs. 1 BGB sondern auf Grund der Abrede über die teilweise oder vollständige Rückgängigmachung des Erfüllungsgeschäftes aus dem wiederhergestellten ursprünglichen Lieferungsanspruch abzuleiten ist, und für diesen Fall angenommen, daß die Verjährungseinrede gegenüber dem ursprünglichen wiederhergestellten Lieferungsanspruch nicht erhoben werden könne (RGZ 93, 98, 1000; 96, 169; 69, 385, 386; Warn Rspr. 1929 Nr. 97 = HRR 1929, 1724).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht