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   RG, 08.11.1919 - Rep. I. 87/19   

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RG, 08.11.1919 - Rep. I. 87/19 (https://dejure.org/1919,10)
RG, Entscheidung vom 08.11.1919 - Rep. I. 87/19 (https://dejure.org/1919,10)
RG, Entscheidung vom 08. November 1919 - Rep. I. 87/19 (https://dejure.org/1919,10)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zum Begriff des Stillstandes des Prozesses im Sinne des § 211 BGB. Kann die Unterbrechung der Verjährung während des Beweisaufnahmeverfahrens endigen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Verjährung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 126
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 19.09.1978 - VI ZR 141/77

    Förderung des Prozesses bei Nichterfüllung einer gerichtlichen Auflage im Rahmen

    Es verkennt auch nicht, daß dies an sich stets mit dem Eintritt in eine Beweisaufnahme zu bejahen ist, weil das Gericht bei dieser von Amts wegen darüber zu befinden hat, ob und in welcher Weise der Beweisbeschluß durchzuführen ist (so schon RGZ 97, 126, 127; 128, 191, 197; Johannsen in RGRK-BGB 12. Aufl. Rdn. 9 und Soergel/Augustin, BGB 10. Aufl. Rdz. 8, beide zu § 211 m.w.Nachw.).

    Grundsätzlich endet die Unterbrechung der Verjährung nicht gemäß § 211 Abs. 2 BGB bloß dadurch, daß Säumnisse einer Partei zu einer Verzögerung der Erledigung führen (s. Johannsen a.a.O. Rdz. 8; Soergel/Augustin a.a.O. m.w.Nachw.; siehe ferner RGZ 97, 126, 127 bezüglich der Nichtangabe der Adresse eines Zeugen; KG [OLG 28, 48] hinsichtlich der Nichteinzahlung eines Prozeßkostenvorschusses und OLG Hamburg [OLG 15, 320] wegen Nichtäußerung der Parteien über eine erbetene Stellungnahme, ob weitere Sachverständige vernommen werden sollten).

  • BGH, 05.11.1973 - II ZR 165/72

    Ablehnung eines Beweisangebots mangels ladungsfähiger Anschrift des Zeugen

    Ihre Benennung muß zwar so genau sein, daß ihre Ladung möglich ist (vgl. RGZ 97, 126 und Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 373 Anm. I).
  • BGH, 17.10.1975 - I ZR 3/75

    Enden der Unterbrechung der Verjährung durch den Stillstand des Verfahrens -

    Soweit die Leitung des Verfahrens beim Gericht liegt, führt Untätigkeit der Parteien nie zu einem Stillstand im Sinne des § 211 Abs. 2 BGB (vgl. RGZ 97, 126; 128, 191, 197; OLG Hamburg OLGZ 15, 320; Köln, VersR 70, 1022, 1024).
  • OLG München, 22.12.2011 - 10 U 4147/11

    Beweiserhebung im Verkehrsunfallprozess: Nichteinholung eines

    Weiter hätte das Gericht den Kläger in der mündlichen Verhandlung und dort spätestens in der - gesetzwidrig unterlassenen - Beweisverhandlung oder Schlußanhörung (§§ 279 111, 285 I ZPO) darauf hinweisen müssen, daß es die Einvernahme für überflüssig ansieht und insoweit die Beweisaufnahme abbricht (was es grds. tun kann, allg. M. seit RGZ 97, 126 [127]).
  • BGH, 24.03.1977 - III ZR 19/75

    Verjährungsvorschriften für Amtshaftungsansprüche - Gründe für die Unterbrechung

    In diesem Fall endet die Unterbrechung nicht dadurch, daß Säumnisse eines Verfahrensbeteiligten zu einer Verzögerung der Erledigung führen (BGH VersR 1976, 36, 37; für das gerichtliche Beweisaufnahmeverfahren RGZ 97, 126; OLG Köln VersR 1970, 1022, 1024; für das gerichtliche Sühneverfahren RGZ 128, 191, 196; BGB-RGRK 12. Aufl. § 211 Rdn. 8; Erman/Hefermehl BGB 6. Aufl. § 211 Rdn. 1, 5; Palandt/Danekelmann BGB 36. Aufl. § 211 Anm. 2; Soergel/Augustin BGB 10. Aufl. § 211 Bern. 3, 8; Staudinger/Coing BGB 11. Aufl. § 211 Bern. 5).
  • KG, 26.06.2020 - 5 Ws 90/20

    Zuständigkeit des (erweiterten) Schöffengerichts oder des Landgerichts bei

    Eine solche Eröffnung ist nur zulässig, wenn die Strafgewalt des Schöffengerichts mit Sicherheit ausreichend erscheint (vgl. KG, Beschlüsse vom 17. April 2020 - 4 Ws 24/20 -, vom 20. Januar 2020 - 4 Ws 87/19 und vom 23. April 2018 - 4 Ws 51/18 -).
  • BGH, 20.12.1961 - IV ZR 119/61

    Rechtsmittel

    Es war aber Sache der Beklagten, diese Anschrift anzugeben (RGZ 97, 126).
  • BGH, 25.10.1966 - VI ZR 35/65

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld - Rechtsfehler einer

    Selbst bei Erlass eines Beweisbeschlusses ist das Gericht befugt, von der angeordneten Erhebung der Beweise abzusehen, wenn es sie aufgrund besserer Überlegung später für unerheblich hält (RGZ 97, 126, 127).
  • BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 401/78
    Auch ist es zutreffend, daß in den Fällen, in denen die Leitung des Verfahrens beim Gericht liegt, die Untätigkeit der Parteien grundsätzlich nicht zum Stillstand des Verfahrens i.S. des § 211 BGB führen kann (vgl. RGZ 97, 126; 128, 191 C1973; OLGZ 15, 320; OLG Köln, VersR 1970, 1022 [10243).
  • BGH, 17.10.1962 - IV ZR 15/62

    Rechtsmittel

    (RGZ 97, 126, 127; ferner RG in HRR 1927, 1347 und 1930, 1765; Stein/Jonas/Schönke, ZPO § 360 Anm. I 1; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. § 115 II 2 b, S. 562).
  • BGH, 26.10.1953 - III ZR 93/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1951 - V ZR 12/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.05.1960 - II ZR 123/58

    Wichtiger Grund zur Kündigung eines Handelsvertretervertrages - Ausscheiden des

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