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   RG, 02.01.1920 - II 312/19   

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https://dejure.org/1920,152
RG, 02.01.1920 - II 312/19 (https://dejure.org/1920,152)
RG, Entscheidung vom 02.01.1920 - II 312/19 (https://dejure.org/1920,152)
RG, Entscheidung vom 02. Januar 1920 - II 312/19 (https://dejure.org/1920,152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann unterliegt ein Gesellschaftsvertrag zur Verwertung eines Grundstücks für gemeinschaftliche Rechnung der Formvorschrift des § 313 BGB.?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesellschaftsvertrag. Form.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 329
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Vielmehr muss der von der Obstruktion seines Mitgesellschafters betroffene Gesellschafter die fehlende Zustimmung im Wege der Leistungsklage über § 894 ZPO erzwingen (RGZ 97, 329, 331; 162, 78, 83; BGHZ 64, 253, 257, 259; 68, 81, 83), wie es die Beklagte zu 3 in dem Parallelverfahren 14 U 62/04 OLG Stuttgart (= II ZR 69/06) erfolglos versucht hat.
  • BGH, 24.01.1972 - II ZR 3/69

    Zustimmung zur Belastung eines Grundstücks - Bewilligung und Beantragung der

    Bei der einstimmigen Geschäftsführung, die hier nach dem Gesellschaftsvertrag in Abweichung von § 709 Abs. 1 BGB auf bestimmte bedeutsame Geschäfte beschränkt ist, wird eine Zustimmungspflicht: des Gesellschafters in Rechtsprechung und Schrifttum nur ausnahmsweise angenommen, wenn es sich um eine notwendige Geschäftsführungsmaßnahme im Sinne des § 744 Abs. 2 BGB handelt (vgl. BGHZ 17, 181, 187 [BGH 04.05.1955 - IV ZR 185/54]; Fischer in RGRK BGB 11. Aufl., Anm. 6 zu § 709) oder sich der betroffene Gesellschafter ohne vertretbaren Grund weigert zuzustimmen, obgleich der Gesellschaftszweck und das Interesse der Gesellschaft das erfordern (RGZ 97, 329, 331; 162, 78, 83).
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