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   RG, 08.01.1920 - IV 327/19   

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https://dejure.org/1920,46
RG, 08.01.1920 - IV 327/19 (https://dejure.org/1920,46)
RG, Entscheidung vom 08.01.1920 - IV 327/19 (https://dejure.org/1920,46)
RG, Entscheidung vom 08. Januar 1920 - IV 327/19 (https://dejure.org/1920,46)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Beeinträchtigt es den Anspruch aus § 1300 BGB., wenn die Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung auch schon vor dem Verlöbnis gestattet hatte? 2. Rechtliche Natur des Verlöbnisses. Aufhebung durch einseitigen Rücktritt. Bedarf ein minderjähriger Verlobter zum Rücktritte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Verlöbnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 98, 13
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.04.1974 - IV ZR 138/72

    § 1300 BGB. Gleichberechtigung

    Danach kann sich in einem solchen Falle der Beklagte auf die Bescholtenheit der Klägerin, zu der er selbst beigetragen hätte, nicht berufen (RGZ 98, 13; 170, 72, 79; RG JW 1905 S. 288 Nr. 12; 1906 S. 425 Nr. 10; 1910 S. 942 Nr. 19; Gruch Band 64 S. 351; WarnRspr 1910, 402 Nr. 387; vgl. ferner Staudinger/Dietz BGB-Komm. 10./11. Aufl. Rdn. 21 zu § 1300).
  • OLG Stuttgart, 07.06.2000 - 4 U 10/00

    Berücksichtigung einer eingegangenen vermögensrechtlichen Verpflichtung im

    Wirksam angemeldet ist eine Forderung, wenn der Tatbestand angegeben ist, aus dem die Forderung entspringt (RGZ 98, 13; LG Mönchengladbach, KTS 70, 62; Kilger/Schmidt, aaO, § 139, Anm. 1 a).
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