Rechtsprechung
RG, 15.03.1920 - VI 410/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kann trotz bestehender Fürsorgeerziehung die Haftung des Vaters aus § 832 BGB. begründet sein? 2. Umfang der Aufsichtspflicht des Vaters bezüglich eines aus der Erziehungsanstalt entwichenen Sohnes.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Vaters für einen Fürsorgezögling
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 98, 246
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07
Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer …
Das konkrete Gewicht des Aufsichtsanlasses richtet sich einerseits nach den Eigenschaften des Aufsichtsbedürftigen, wie dessen Alter, geistigen Fähigkeiten, Eigenarten, Charaktereigenschaften (BGH NJW 1997, 2047 [2048]; BGH NJW 1996, 1404 [1405]; BGH NJW 1984, 2574 [2575]) sowie dem Stand der Erziehung (BGH NJW 1984, 2574 [2575]; BGH NJW 1980, 1044 [1045]; RGZ 98, 246 [248]). - OLG Celle, 12.01.1978 - 5 U 10/77
Streit um einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall unter dem …
(Auch das Reichsgericht hat bereits ähnlich entschieden; vgl. die Entscheidungen vom 30.12.1901 in RGZ 50, 60 und vom 15.3.1920 in RGZ 98, 246).