Rechtsprechung
RG, 11.06.1920 - Rep. VII. 496/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1920,180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Frage des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen, a) wenn dem Veräußerer ein stiller Stellvertreter gegenübersteht und es jenem gleichgültig ist, an wen er das Eigentum überträgt, b) wenn der Eigentümer und unmittelbare Besitzer den dinglichen Übereignungsvertrag mit ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Stellvertreter
- opinioiuris.de
Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 99, 208
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 30.01.2015 - V ZR 63/13
Klage des ehemaligen Geschäftsführers einer Bezirkszahnärztekammer auf Zustimmung …
Danach sind Arbeitnehmer im Hinblick auf die ihnen zur Erfüllung ihrer Arbeitsleistung überlassenen Sachen grundsätzlich als Besitzdiener anzusehen, und zwar auch leitende Angestellte (RGZ 71, 248, 252; 99, 208, 209; 112, 109, 113; BAG NJW 1999, 1049, 1051; NZA 2000, 715, 716 f.;… näher MünchKomm-BGB/Joost, 6. Aufl., § 854 Rn. 21, § 855 Rn. 5, 9;… Staudinger/Gutzeit, BGB [2012], § 855 Rn. 8); dies gilt selbstverständlich auch für die Räumlichkeiten des Arbeitgebers. - BVerwG, 23.03.1965 - III CB 104.64
Feststellung eines Kriegssachschadens an Eigenbesitz und wirtschaftlichem …
Im übrigen genügt es, nach der von er Klägerin erwähnten, in RGZ 99, 208, 210 veröffentlichten Entscheidung des Reichsgerichts, wenn der Wechsel des Fremd- zum Eigenbesitz auch nur den mit den Verhältnissen vertrauten Personen erkennbar war, für jeden Dritten, also beispielsweise die Klägerin, brauchte der Besitzwechsel nicht erkennbar zu sein. - BGH, 18.01.1955 - 1 StR 677/54
Rechtsmittel
Dass die Firma F. KG auf die von dem Landgericht angenommene Weise anstelle des Angeklagten (vgl §§ 929, 164 Abs. 2 BGB) Eigentum an den von ihm eingenommenen Geldern erwerben konnte, ist nicht zu bezweifeln (vgl u.a. RGZ 99, 208; 100, 190, 193; RGSt 62, 31, 58;… RG GA 59, 339; RG LZ 1921, 723 Nr. 7; RG JW 1927, 1105 Nr. 21; 1931, 540 Nr. 21; BGH 4 StR 106/53 vom 13. Mai 1953 = Betrieb 1953 S 864). - BGH, 12.02.1953 - 4 StR 263/52
Rechtsmittel
Der Angeklagte konnte ihnen auch nicht als ihr Besitzmittler den mittelbaren Besitz an den Geldbeträgen verschaffen, weil sie mit einem solchen Besitz- und Eigentumserwerb nicht einverstanden waren (vgl. RGZ 99, 208; 100, 190; 137, 23, 25 f; 140, 229); denn sie verlangten von vornherein, offenbar um sich gegen die schuldbefreiende Wirkung an den Einzelhändler geleisteter Ratenzahlungen zu schützen, dass die Kaufpreisraten von den Käufern unmittelbar an sie selbst gezahlt wurden.