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   RG, 12.06.1920 - Rep. I. 55/20   

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RG, 12.06.1920 - Rep. I. 55/20 (https://dejure.org/1920,109)
RG, Entscheidung vom 12.06.1920 - Rep. I. 55/20 (https://dejure.org/1920,109)
RG, Entscheidung vom 12. Juni 1920 - Rep. I. 55/20 (https://dejure.org/1920,109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zu den Begriffen Erfindung, Neuheit und Äquivalenz bei Gebrauchsmustern.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Begriffe Erfindung, Neuheit und Äquivalenz bei Gebrauchsmustern

  • opinioiuris.de

    Begriffe "Erfindung", "Neuheit" und "Äquivalenz" bei Gebrauchsmustern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 99, 211
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    In der - allerdings durchwegs vor Inkrafttreten der maßgeblichen patent- wie gebrauchsmusterrechtlichen Gesetzesbestimmungen in den Jahren 1978 und 1986 ergangenen - höchstrichterlichen Rechtsprechung ist über lange Zeit die Auffassung vertreten worden, dass bei durch Gebrauchsmuster zu schützenden Erfindungen ein geringeres Maß an Erfindungshöhe erforderlich sei als bei patentgeschützten Erfindungen (vgl. RG v. 25.1.1908 - I 109/07, BlPMZ 1908, 188, 189 - Schartenblende: "so geht doch aus der Begründung der Erklärung [der Regierungs-Kommissäre] mit Deutlichkeit hervor, daß man dabei ausschließlich an die geringeren, nur des Gebrauchsmusterschutzes würdigen Erfindungen gedacht hat, nicht an die gehaltreicheren Erfindungen, welche den Voraussetzungen des Patentgesetzes genügen und daher auf den wirksameren und länger dauernden Patentschutz Anspruch machen können"; RGZ 99, 211, 212 f. Kurbelscheibe: "Der Gedanke, die Kurbelscheibe einer Maschine abzunehmen und einfach durch ein an ihre Stelle größeres Rad zu ersetzen, das wie ein Schwungrad wirkt, ist nicht eine Selbstverständlichkeit, die keine nennenswerte technische Überlegung erfordert hätte"; RG v. 15.12.1928 - I 264/28, MuW 29, 131 - Garndocke; RG v. 18.3.1933 - I 193/32, GRUR 1933, 494, 495 - Markierzeichen (nicht nur handwerksmäßige Maßnahmen); RG vom 20.1.1939 - I 163/38, GRUR 1939, 838, 840 - Sturmlaterne; BGH, Urt. v. 2.11.1956 - I ZR 449/55, GRUR 1957, 270, 271 - Unfallverhütungsschuh; v. 29.5.1962 - I ZR 147/60, GRUR 1962, 575, 576 - Standtank; v. 8.6.1962 - I ZR 9/61, GRUR 1962, 518, 519 Blitzlichtgerät; BGHZ 42, 263, 268 - Verstärker).
  • VG Köln, 20.07.2012 - 25 L 152/10

    Berücksichtigung des durchschnittlichen Verwaltungsaufwandes bei Bemessung der

    Dass die Gebühr von 33.775,00 EUR den durchschnittlichen Verwaltungsaufwand bei weitem überschreiten dürfte, wird auch daran deutlich, dass dieser Betrag den Kosten einer Vollzeitbeschäftigung eines Verwaltungsangestellten des gehobenen Dienstes (Stundensatz von 54,- EUR) vgl. Erlass des IM NRW vom 30.06.2003 - 55/20 (1.1), MBl.
  • BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55

    Rechtsmittel

    An die Erfindungshöhe eines Gebrauchsmusters sind nach ständiger Rechtsprechung geringere Anforderungen zu stellen als an die eines Patents (RGZ 99, 211 [212]; RG GRUR 1939, 838 [840]).
  • VG Düsseldorf, 01.06.2005 - 6 K 650/05

    Straßenverkehrsrecht: Kostenerstattung für eine toxikologische Untersuchung im

    Der Zeitaufwand von 30 Minuten im Rahmen der Nr. 208 des einschlägigen Gebührentarifs führt bei einem Stundensatz von 54,- Euro (vgl. insoweit den Erlaß des Innenministeriums vom 30. Juni 2003 - 55/20 (1.1), MBl.
  • VG Düsseldorf, 15.06.2005 - 6 L 739/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Kostenfestsetzungsbescheids bezüglich

    Dabei ist der Erlass des Innenministeriums vom 30. Juni 2003 - 55/20 (1.1), MBl.
  • VG Düsseldorf, 28.10.2004 - 6 K 8469/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Ungeeignetheit zum Führen von

    Nach dem in das vorliegende Klageverfahren eingeführten Runderlass des Innenministeriums vom 30. Juni 2003 - 55/20 (1.1) - Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren, MBl.
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