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RG, 29.06.1905 - Rep. VI. 531/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Findet auf ein das Einstehen für einen bestimmten Erfolg enthaltendes Versprechen (Garantieversprechen) die Formvorschrift des § 766 B.G.B. Anwendung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Garantieversprechen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 61, 157
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.10.1954 - IV ZR 122/54
Rechtsmittel
Ein Garantievertrag liegt demnach vor, falls dem Gläubiger gewährleistet wird, dass er die Leistung auf jeden Fall erhalten soll, und zwar selbst dann, wenn die Schuld des Hauptschuldners nicht zur Entstehung gekommen oder später weggefallen ist; der Garant will auch für alle "nicht typischen Zufälle" haften (RGZ 61, 157 [160]; 72, 138 [140]; RG JW 1923, 368 mit Anm. von Levy; OLG Hamburg JW 1934, 1924 [1925] mit Anm. von Oertmann;… RGRK a.a.O.). - BGH, 16.02.1956 - II ZR 141/54
Rechtsmittel
- BGH, 21.03.1957 - VII ZR 230/56 Nur wenn eindeutig feststeht, dass die Haftung für einen von dem Erfüllungsinteresse des Versprechensempfängers abweichenden oder darüber hinausgehenden Erfolg oder für ein bestimmtes, nicht gerade in der Erfüllung der Hauptverbindlichkeit sich erschöpfendes Verhalten des Schuldners oder für ein dem Versprechensempfänger aus einem Rechtsverhältnis erwachsendes Risiko übernommen worden ist, liegt eine Garantiezusage vor (BGH LM Nr. 1 zu § 765 BGB; RGZ 61, 157 [160]; 72, 138 [140]; RGJW 1923, 368; OLG Hamburg JW 1934, 1924 [1925]).
- BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 26/58 Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Bürgschaft abzulehnen ist und es für Garantieübernahme spricht, wenn ein Dritter die feste Zusage gibt, daß ein Wechsel am Einlösungstage pünktlich eingelöst werde (vgl. RGZ 61, 157; dazu Bauer/Mengelberg, Bürgschaft, Schuldübernahme und Garantievertrag 1930 S. 42).