Rechtsprechung
   LG München I, 20.03.1995 - 10 HKO 23750/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9628
LG München I, 20.03.1995 - 10 HKO 23750/94 (https://dejure.org/1995,9628)
LG München I, Entscheidung vom 20.03.1995 - 10 HKO 23750/94 (https://dejure.org/1995,9628)
LG München I, Entscheidung vom 20. März 1995 - 10 HKO 23750/94 (https://dejure.org/1995,9628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    UN-Kaufrecht: Mängelrüge und Aufrechnung in einem deutschitalienischen Lebensmittelkaufvertrag

  • cisg-online.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1996, 688
  • RIW 1996, 688
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Auszug aus LG München I, 20.03.1995 - 10 HKO 23750/94
    Das Gericht hat hinsichtlich der Aufrechnungsforderung der Beklagten seine internationale Zuständigkeit, vgl. BGH NJW 93, 2753, angenommen, da eine Konnexität, die die Zuständigkeit gemäß Art. 6 Nr. 3 EuGVÜ begründet, jedenfalls zwischen dem Restkaufpreisanspruch der Klägerin und der Gegenforderung besteht.
  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 266/13

    Kaufpreisklage aus einem internationalen Warenkaufvertrag: Bestimmung des

    Dies richtet sich danach, ob die dort bestimmten Voraussetzungen für die Aufrechnung in ihrem sachlich-rechtlichen Gehalt den in §§ 387 ff. BGB als Teil des materiellen Rechts geregelten deutschen Aufrechnungsvoraussetzungen gleichkommen (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 1960 - VIII ZR 109/59, NJW 1960, 1720 unter II 1 mwN; LG München I, RIW 1996, 688, 689; Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl., § 6 Rn. 23; Bamberger/Roth/Spickhoff, BGB, 3. Aufl., Art. 17 Rom I-VO Rn. 7).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2000 - 1 HKO 2574/89

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Flachglas AG

    Ergibt sich insoweit eine Tendenz am Stichtag, ist der durchschnittliche Wert zugrundezulegen und ein unternehmensbezogener Abschlag vorzunehmen (vgl. BayObLG in DB 95, 2592 und BB 96, 688).
  • OLG Koblenz, 03.06.2013 - 2 U 50/12
    Das italienische Recht gelangt hier zur Anwendung, da das CISG keine eigenständigen Regelungen zur Aufrechnung enthält (vgl etwa LG München I, Urteil vom 20.3.1995 -10 HKO 23750/94 -IPRAX 1996, A. 31, 31 sowie die entsprechende Urteilsbesprechung von Kindler, ebenda, S. 16, 19 mwN; vgl. auch oben).
  • LG Saarbrücken, 02.07.2002 - 8 O 49/02
    Auch die Voraussetzungen für eine gerichtliche Aufrechnung liegen nicht vor, da die - bestrittene - Forderung des Käufers, mit der er aufrechnen will, nicht leicht und sofort feststellbar ist (vgl. LG München IPRax 1996, 31-33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht