Rechtsprechung
VG Regensburg, 06.11.2002 - RN 3 K 01.02269 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2003 - 2 A 10317/03
Beamtenrecht, Beihilfe, Beihilfenverordnung, Beihilfefähigkeit, Angemessenheit, …
Das Anknüpfen der Beihilfeleistungen an den Gebührenrahmen für Standardtarif-Versicherte könnte unter diesem Gesichtspunkt allenfalls dann unzumutbar und fürsorgepflichtwidrig sein, wenn der Beamte aus tatsächlichen Gründen keinerlei Möglichkeit hätte, in zumutbarer Entfernung einen Arzt zu finden, der zur Abrechnung nach dem Standardtarif bereit wäre, und die sich aus dem faktischen Zwang zum Abschluss von Sondervereinbarungen ergebende Deckungslücke ein erhebliches, den amtsangemessenen Lebensunterhalt gefährdendes Ausmaß erreichte (vgl. i.d.S. das von dem Kläger zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 6. November 2002 - RN 3 K 01.02269 -).