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   VG Regensburg, 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660   

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https://dejure.org/2020,35694
VG Regensburg, 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660 (https://dejure.org/2020,35694)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660 (https://dejure.org/2020,35694)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02. November 2020 - RN 4 S 20.2660 (https://dejure.org/2020,35694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 2, Art. 8 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5; BayVersG § 15 Abs. 1; 7. BayIfSMV § 7 Abs. 1
    Corona-Bekämpfung durch versammlungsrechtliche Auflage (Maskenpflicht) - einstweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io

    Glaubhaftmachung einer Befreiung von der Maskenpflicht

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Glaubhaftmachung einer Befreiung von der Maskenpflicht - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 10 CS 20.999

    Coronaverordnung: Ausnahmegenehmigung für eine Versammlung mit zum Teil

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660
    Gefährdungen der Gesundheit und des Lebens, wie sie die Antragsgegnerin hier anführt, können daher prinzipiell Beschränkungen von Versammlungen rechtfertigen, zumal Leben und körperliche Unversehrtheit ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CS 20.999 - juris Rn. 23).

    Dabei darf die Behörde keine völlige Risikofreiheit im Sinne einer absoluten infektionsschutzrechtlichen "Unbedenklichkeit" fordern (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CS 20.999 - juris Rn. 24 zur Vorgängervorschrift aus der 2. BayIfSMV).

    Sie hat vielmehr eigene Überlegungen zur Minimierung von Infektionsrisiken anzustellen (BVerfG, B.v. 17.4.2020 - 1 BvQ 37/20 - juris Rn. 25) und ist daher verpflichtet, sich um eine kooperative, einvernehmliche Lösung mit dem Versammlungsveranstalter zu bemühen (BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CS 20.999 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 11.09.2020 - 10 CS 20.2064

    Beschränkung der Teilnehmer einer Versammlung und Anordnung der

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660
    a) Gegen die Regelung von § 7 Abs. 1 der 7. BayIfSMV bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, denn die Vorschrift konkretisiert lediglich die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des Art. 15 Abs. 1 BayVersG sowohl auf der Tatbestands- wie auch auf der Rechtsfolgenseite im Hinblick auf von Versammlungen unter freiem Himmel ausgehende Gefahren für die Gesundheit und das Leben Einzelner (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie den Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung (vgl. BayVGH, B. v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2064, juris Rn.22 m.w.N. zu § 7 Abs. 1 der 6. BayIfSMV).

    Selbst wenn es diese Konkretisierung nicht gäbe, wären entsprechende Anordnungen zum Abstandsgebot und zur Maskenpflicht auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 1 BayVersG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 GG möglich (BayVGH, B. v. 11.9.2020, a.a.O., Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 8 S 1306/91

    Kein Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 bei verbindlich

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660
    Die Kammer schließt sich insoweit ausdrücklich der soweit ersichtlich ganz überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung an (vgl. beispielhaft VGH Mannheim, B. v. 18.6.1991 - 8 S 1306/91, juris; OVG Weimar, B. v. 25.5.1994 - 1 EO 178/93, juris Rn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 13 B 1368/20

    Befreiung von der "Maskenpflicht" in der Schule erfordert Vorlage einer

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660
    Da das Wesen der Glaubhaftmachung darin liegt, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit zu belegen, dass Personen aus gesundheitlichen Gründen von der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sind, muss die Verwaltung bzw. das Gericht aufgrund von konkreten und nachvollziehbaren Angaben in den ärztlichen Bescheinigungen in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen selbständig zu prüfen (OVG NRW, B. v. 24.9.2020 - 13 B 1368/20, juris Rn. 12).
  • OVG Thüringen, 25.05.1994 - 1 EO 178/93

    Widerspruch einer Vor-GmbH; Rechtsbehelf; Handelnder Geschäftsführer;

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660
    Die Kammer schließt sich insoweit ausdrücklich der soweit ersichtlich ganz überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung an (vgl. beispielhaft VGH Mannheim, B. v. 18.6.1991 - 8 S 1306/91, juris; OVG Weimar, B. v. 25.5.1994 - 1 EO 178/93, juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 20 CE 20.2185

    Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen - Anforderungen an ärztliche Atteste

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660
    Insoweit entspricht es nämlich der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich die entscheidende Kammer anschließt, dass für eine Befreiung vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich ist, welche nachvollziehbare Befundtatsachen sowie eine Diagnose enthält (BayVGH, B. v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185, juris Rn.18).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660
    Bei ihrer Entscheidung hat die Behörde auch zu würdigen, dass Art. 8 Abs. 1 GG nicht nur das Recht zur Teilnahme an öffentlichen Versammlungen gewährleistet, sondern dem Veranstalter zugleich ein Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich der Modalitäten der Versammlung gewährt, also namentlich zu der Frage, ob sie als Aufzug durchgeführt wird und an welchen Orten sie stattfinden soll (BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660
    Sie hat vielmehr eigene Überlegungen zur Minimierung von Infektionsrisiken anzustellen (BVerfG, B.v. 17.4.2020 - 1 BvQ 37/20 - juris Rn. 25) und ist daher verpflichtet, sich um eine kooperative, einvernehmliche Lösung mit dem Versammlungsveranstalter zu bemühen (BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CS 20.999 - juris Rn. 24).
  • LG Chemnitz, 12.04.2021 - 4 Qs 108/21

    Corona, Masketragen, Hauptverhandlung, Verteidiger, Attest

    Dass dies bei einem ärztlichen Attest, das alleine das Ergebnis bescheinigt, nicht der Fall ist, liegt [pp.] auf der Hand" (VG Regensburg, Beschluss vom 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 mit der inhaltlich vergleichbaren Begründung).

    Allein die Mitteilung "Befreiung von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen" genügt hierfür ersichtlich nicht (OVG Münster Beschl. v. 24.9.2020 - 13 B 1368/20; VGH München, Beschluss vom 26.10.2020 - 20 CE 20.2185; VG Regensburg, Beschluss vom 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660; ArbG Siegburg, Urt. v. 16.12.2020 - 4 Ga 18/20).

  • VG Regensburg, 13.11.2020 - RO 4 S 20.2767

    Querdenker-Versammlung in Regensburg: Antrag auf Eilrechtsschutz bleibt ohne

    Im Übrigen hat die Kammer schon früher entschieden, dass bereits die Möglichkeit der Nahrungsaufnahme während einer Versammlung letztlich dazu führt, dass es jeder Versammlungsteilnehmer selbst in der Hand hat, darüber zu entscheiden, ob er die dem Schutz überragender Gemeinschaftsgüter wie Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie dem Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung dienende Maskenpflicht einhalten will oder sie durch Essen oder Trinken umgeht (VG Regensburg, B. v. 2.11.2020 - RN 4 S 20.2660, juris), was bei entsprechender Umgehungsabsicht befürchten lässt, dass die Maskenpflicht insgesamt ins Leere läuft.
  • VG Regensburg, 11.11.2020 - RN 4 S 20.2742

    Corona-Bekämpfung durch versammlungsrechtliche Auflagen - einstweiliger

    Es entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich die entscheidende Kammer anschließt, dass für eine Befreiung vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich ist, welche nachvollziehbare Befundtatsachen sowie eine Diagnose enthält (BayVGH, B. v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185, juris Rn.18; VG Regensburg, B. v. 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660, juris).
  • VG Würzburg, 07.02.2022 - W 5 S 22.173

    Beschränkung einer Versammlung, Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung,

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich die erkennende Kammer anschließt, dass für eine Befreiung vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich ist, welche nachvollziehbare Befundtatsachen sowie eine Diagnose enthält (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn.18; s.a. VG Würzburg, B.v. 16.9.2020 - W 8 E 20.1301 - juris Rn. 17 ff.; VG Regensburg, B.v. 11.11.2020 - RN 4 S 20.2660 - juris Rn. 41).
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