Rechtsprechung
VG Regensburg, 09.07.2019 - RN 6 K 17.446 |
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 09.07.2019 - RN 6 K 17.446
- VGH Bayern, 07.01.2020 - 15 ZB 19.1641
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 07.01.2020 - 15 ZB 19.1642
Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrundes
Mit Urteil vom 9. Juli 2019 (Verfahren RN 6 K 17.446) wies das Verwaltungsgericht Regensburg die von der Klägerin erhobene Klage mit dem Antrag, die Beklagte unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 6. Februar 2017 zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung zu verpflichten bzw. (hilfsweise) über ihren Bauantrag vom 12. Februar 2016 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden, ab.Soweit die Klägerin mit ihrer Zulassungsbegründung insofern vorbringt, die untersagte Nutzung sei entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts genehmigungsfähig (insbesondere bauplanungsrechtlich gem. §§ 29 ff. BauGB zulässig), weil der Bebauungsplan wegen eines Ausfertigungssowie eines Bestimmtheitsmangels unwirksam sei, weil die Nutzung des betroffenen Gebäudes als Sammel- und Quarantänestelle für Rinder sowie als Heu- und Strohlager im Falle der Wirksamkeit des Bebauungsplans dessen Festsetzungen nicht widerspreche bzw. weil jedenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen zur Nutzungsart nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden könnte, wird darauf hingewiesen, dass der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag im Parallelverfahren 15 ZB 19.1641 den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen ein weiteres Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Juli 2019 (RN 6 K 17.446), mit dem die von der Klägerin erhobene Verpflichtungsklage auf Baugenehmigungserteilung bzw. auf Neubescheidung ihres Bauantrags abgewiesen wurde, abgelehnt hat.